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Das Branntweinmonopol : aus Süddeutschland.
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für den aus mehligen Stoffen, denen sich hier vielfach der Mais zugesellt, ge­brannten Spiritns ein höherer Preis als für den norddeutsche» festgesetzt werden.

Aus dem eben angeführten erhellt zugleich, wie falsch es ist, in jener Preis­festsetzung eine Unterstützung des Großgrundbesitzes zu erblicken, während sie in Wahrheit der Landwirtschaft, die sich unter den gegenwärtigen Verhältnissen in einer trostlosen Lage befindet, wieder Luft schafft. Wäre das unter dem Monopol nicht der Fall, so würden wir mit aller Entschiedenheit gegen das­selbe sein müssen. Gerade dieser Punkt, die hohe wirtschaftliche Bedeutung des Monopols für die Landwirtschaft, ist es ja, welcher anch dem Tabaksmonopole in dem tabakbaueuden Südeu des deutscheu Reiches in der ländlichen Bevöl­kerung die allgemeinste Zustimmung sicherte und welcher auch jetzt dem Brannt­weinmonopol wieder zuerst die ländliche Bevölkerung gewinnt, wie denn über­haupt die süddeutsche Bevölkerung den praktischen wirtschaftlichen Fragen ein freieres und offeneres Verständnis entgegenbringt als der Norden, wo viel mehr das Schlagwort der Partei uud das politische Vorurteil herrscht. Und die Landwirtschaft im Süden wie im Norden des deutschen Reiches bedarf einer helfenden Hand in hohem Grade. Diesem Umstände ist es anch wohl neben den finanzpolitischen Vorteilen, welche das Monopol verspricht, in erster Reihe zuzuschreiben, daß die süddeutschen Regierungen nnd alle diejenigen Körper­schaften in Süddeutschland, in welchen die Landwirtschafts-, Weinbau- und Ge- werbeinterefsenten die Oberhand haben, für das Monopol Stellung genommen, und fast nur die Händler, die Destillateure und die Handelskammern, in denen ja das immer manchesterliche kaufmännische Element den Ausschlag giebt, sich da­gegen entschieden haben, wobei indessen die sehr erheblichen Minderheiten für das Monopol wohl zu beachten sind. Besonders verdient der elsaß-lothringische Landesausschnß Erwähnung, in welchem eine ganze Anzahl einflußreicher el- sässischer Mitglieder, entgegen der schroffen Ablehnung des klerikalen Mitgliedes Winterer und eines Protestlers, sich durchaus für das Branntweinmonopol aus­gesprochen haben, vorausgesetzt, daß die reichsländischen Klein- und Eigenbreuuer geschont werden.

Diese Klein- und Eigenbrcnner sind nämlich eine süddeutsche Spezialität, welche in einzelnen Gegenden Baierns, im würtembergischeu Schwarzwalde, iu Hessen und besonders in Baden nnd Elsaß-Lothringen zahlreich vertreten ist. In letzterem Lande giebt man die Zahl der Eigenbrenner nahezu auf 30000 an, noch höher in Baden, wobei allerdings jeder Wurstkessel, iu welchem des Jahres einmal Steinobst oder Treffer gebrannt werden, mitgezählt worden ist. Die Eigenbrennerci wird fast von allen Bauern betrieben, von denen ein sehr großer Teil nicht in geschlossenen Gemeinden, sondern zerstreut uud vereinzelt in den Thälern, Bergen nud Hochplateaus des Schwarzwaldcs, der Vogesen, des Hardtgebirges und der bairischen Gebirgszüge wohnt. Man brennt da den eignen Obstertrag an Kirschen, Zwetschgen und Treffern (ausgepreßten Wein-