Das Branntweinmonopol.
Aus Süddentschland.
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enn es auch im allgemeinen wünschenswert ist, daß über große gesetzgeberische Reformen, lange bevor sie den zuständigen Körperschaften als Gesetzentwürfe unterbreitet werden, durch Meinungsaustausch in öffentlicher Besprechung die Ansichten sich klären und die vorhandenen Gegensätze womöglich sich mildern, so ist es doch beklagenswert, wenn die erste Unterlage solch eines Meinungsaustausches ein Gerücht bildet, welches jedweder Vermutung, Übertreibung und Verdächtigung »veiten Spielraum bietet. Dies zeigte sich auch wieder beim Brannt- weinmonopvl, welches der staunenden Welt durch eins der oberflächlichste!, Gerüchte angekündigt wurde und infolgedessen unsrer Opposition bei ihrem bekannten System: „Ich kenne die Absichten der Regierung nicht, aber ich mißbillige sie," zahlreiche Angriffspunkte bot. Man konnte sich dabei umso freier bewegen, als man ja nicht einmal wußte, ob das Monopol sich bereits des Brennens bemächtigen oder erst bei der Rektifikation und Destillation des Spiritus oder gar erst beim Handel einsetzen würde. So suchte man denn schon von vornherein gegen das Monopol eine Stimmung zu erzeugen, welche dem EntWurfe selbst die denkbar schlechteste Aufnahme versprach. Dabei handelte es sich vielleicht weniger um das Monopol selbst, als vielmehr um den schon damals nicht wegzuleugnenden finanziellen Erfolg desselben, welcher zur Befestigung und Befreiung der finanz- und steuerpolitischeu Verhältnisse des Reiches wie der Einzelstaaten und damit zn einer Kräftigung der Reichsgewalt mächtig beitragen mußte, eine Folge, welche unsrer Oppvsition natürlich verhaßter als Grcnztwten 1. 188». »1
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