Notiz.
Reform der Universitäten in Frankreich. Am 28. Dezember vorigen Jahres hat der französische Unterrichtsminister ein Dekret des Präsidenten der Republik veröffentlicht, durch welches ein seit zwei Jahren viel erwähntes Univcrsitäts- projekt ins Leben tritt. Die Franzosen haben keine Universitäten im Sinne Englands, wo sie als alte Korporationen sehr selbständig geschlossen wirken und dem Staate nur eine geringe Einwirkung verstatten. Auch die viel geringere Selbständigkeit und Geschlossenheit der deutschen Universitäten ist den Franzosen fremd. Unter Universität wurde seit Napoleon I. (1808) der „lehrende Staat" verstanden, wie er durch Elementarschule, Sekundärschule (Gymnasien, Colleges) und Fakultäten (ensvignowent snnvrigur), also in drei Stufen, die Bildung erstrebt uud durch Examen sicher stellt. Diese Stufen waren, straff geordnet, der Staat griff überall durch, die Fakultäten waren nicht räumlich zusammen und hatten auch keine innere Verbindung. Die Bibliotheken waren zahlreich, aber meist dürftig, zum Teil den Studenten nicht zugänglich. Nnn haben seit zwei Jahren Kommissionen untersucht, ob man nicht auch in Frankreich deutsche Universitätseinrichtungen, die ja eigentlich einst von dem Pariser Vorbilde herübergenvmmen worden find, soweit es sich mit den gegenwärtigen Begriffen des französischen Bürgers verträgt, nachahmen solle. Der französische Unterrichtsminister hat sehr maßvoll entschieden, daß die Gesetzgebung durch die Kammern lieber noch nicht mit der Reformangelegenheit zu befassen sei. Vielmehr sei die Reform nur soweit vorläufig ins Leben zu rufeu, als die gesetzlichen Befugnisse der Verwaltung es schon jetzt möglich machten. Eigentliche Universitäten als Korporationen entstehen also gegenwärtig in Frankreich noch nicht, schon weil das Wort Universität einen ganz andern Sinn bereits ausdrückt; aber auch aus andern Gründen will der Minister diesen Schritt nicht thun, er scheut sich, dein Staate etwas in seiner Einwirknng auf deu höhern Unterricht zu entziehen. Manche Wünsche will er aber doch befriedigen. So sollen die Fakultäten in den Mittelpunkten gewisse Dinge pädagogischer, finanzieller, verwaltungsrechtlicher und disziplinarischer Natur gemeinsam beraten, ungefähr wie unsre Uinversitätsscnate. Anch soll jede Fakultät einen Rat (oonssil) aus den stabilen Elementen der Lehrerschaft und eine Versammlung (ussvwblöö) aller Professoren bekommen, die unter eiuein Dekan ziemlich viele Dinge erledigen foll, die sonst uur den Organen der Universität in politischem Sinne (dem rsotsur n. s. w.) übertrageil waren. Der Staat behält natürlich überall eine geordnete Mitwirkung; auch die Korporntionsrechte (Besitz und Erwerb u. s. w.), die den Fakultäten bewilligt sind, die Konzentration der Bibliotheken, bessere Verwendung der Fonds, Abschaffung der fast privaten Vertretung der ältern Professoren, Pensionsordnung und manches andre werden heilsam auf die Entwicklung der Faknltäten wirken. Es läßt sich erwarten, daß, wenn das Experiment gelingt, unter irgendeinem Namen der akademische Unterricht in Frankreich noch mehr Einheitlichkeit gewinnen wird, ohne die Verbindung mit den Mittelschule» zu verlieren. Von theologischen Fakultäten ist in der Verfügung nicht die Rede, da diese Gebiete durch kirchliche Seminare versorgt werden. Wir sind in Deutschland der alten Praxis treu geblieben, «ach der die Theologie die erste und vornehmste Fakultät war. Die Seminarien können daneben uoch wichtige praktische Zwecke verfolgen.
Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Lcipzin. Verlag von Fr. Will). Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig.