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g4 Korps und Burschenschaften.
Einigung zu zwingen. Aus der Fülle des Materials erlauben wir uns nur eiuen charakteristischen Fall mitzuteilen.
Es war im Sommer 1881, als ein junger Burschenschafter aus Königsberg in Bonn studirte. Er trug damals den rechten Arm in der Binde, da ihm die Mnskulatur desselben durch einen wenige Monate vorher in Leipzig empfangenen Säbelhieb gelähmt war. Eines Abends hatte er das Unglück, mit einem alten Herrn eines Bonner Korps in einen Wortwechsel zu geraten, dessen Veranlassung durchaus hinfälliger Art war, der aber nichtsdestoweniger von neuem zu einer schweren Forderung führte. Er ging, ohnehin ein Stümper, auf krumme Säbel links los lind starb drei Tage daraus an einem Hieb in die Lnuge. Der andre, der bereits einmal das Unglück gehabt hatte, eiueu Gegner zu töten, slvh über die Grenze und ist mittlerweile in Amerika verstorben. Es sielen somit zwei Existenzen nicht vor dem sogenannten Moloch Dnell, sondern dem wirklichen Moloch: „Verruf zwischen Korps und Burschenschaften." Jener unglückliche Ausgang wäre auf jeden Fall vermieden worden, wenn dieses chronisch gewvrdne Verhältnis nicht jeden Kontrahenten von vornherein in eine ganz falsche Position brächte, und so frivol uud unnütz jedem Unbefangnen jenes Dull erscheinen muß, so vollkommen entspricht es doch der vorhandnen Stimmung und den herrschenden Gebräuchen. Hier leichtfertige Provokation, dünkelhafte Geringschätzung, dort ein tiefes Mißtrauen, eine krankhafte Reizbarkeit, in den meisten Fällen auch bei zwingenden Ursachen ein gänzliches Absehen von Schlichtung oder eine Erledigung mit Mitteln, wie sich ihrer der Bauer bedient, und ein andermal wieder ohne Anrufnng eines für beide Teile kompetenten Ehrengerichtes ein sinnloses Duell mit tötlichem Ans- gange! Mau fragt sich wirklich: Habeu die Universitätsgerichte noch immer keine andre Aufgabe, als Pedelle lind Polizeidiener hinter den Studenten her in Atem zu erhalten, und haben sie aufgehört, verantwortlich zu sein für das Unheil, welches auf unsern Hochschulen angerichtet wird? Die Schlägermensur, dieses so unentbehrliche kleine Übel zur Verhütung größerer, sucht mnn nach Kräften zu verhindern, und unaufhörlich müssen die schon genugsam in Kontribution gesetzten Eltern das abgepfändcte Paukzeug wieder einlösen; ans der andern Seite wieder geschieht nichts, gcirnichts, nm heilsame Beziehungen zwischen unsern Studenten herzustellen, und der alte Schlendrian fordert uuerhörte Opfer, Opfer an kostbaren Leben, größere Opfer durch Nuiuirung gesnnder Jngend, indem man sie zwingt, sich falsch zu entwickeln. Wenn von Übelwollenden der Vorwurf erhoben wird, daß der Ehrbegriff auf unsern Hochschulen sich iu einer heillose» Verwirrung befinde, angesichts obiger Thatsachen kann man ja garnicht widersprechen. Sollte es nicht wirklich die Aufgabe aller Beteiligten sein, jenen Begriff wieder zu heben und zu veredeln?
Das trostlose Verhältnis zwischen Korps und Burschenschaften ist zur Zeit der spriugeude Punkt. Hier muß man den Hebel ansetzen. Will man aber