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Die freie Kirche im freien Staat.
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zufolge hatte er wirklich den römischen Hvf noch über gewisse Abmachungen zu sondiren, die eine Annäherung des päpstlichen Staates an das Königreich auf dem Gebiete der materiellen und der Verkchrsintercssen, des Zoll-, Post- und Telegraphenwescns anbahnen sollten. Ausweichend, mit hinhaltender Zähigkeit habe der Vatican solche Eröffnungen aufgenommen, und lebhaft ist darum die italienische Regierung schon aufgefordert worden, ihren Vertreter nicht länger in dieser Weise mißbrauchen zu lassen. Allein, wie es sich auch mit diesen angeblichen Sondirungen verhalten mag. die fortdauernde Anwesenheit Tonellos in Rom erklärt sich auf ganz zureichende Weise. Nicht blos daraus, daß es der italienischen Regierung überhaupt erwünscht sein muß, während des gegenwärtigen Zwischenzustandes in der ewigen Stadt vertreten zu sein. Sondern grade weil der Auftrag Toncllvs nur einen beschränkten Umfang hatte, erlaubt er nicht für sich eine endgiltige Lösung, sondern hängt noch von ganz anderen Factoren ab. Der Verzicht auf die königlichen Prärogativen ist nicht ein Geschenk, wie Souveräne sich unter einander Zelter und Vasen schenken. Er ist bestimmt, den Beweis zu liefern, daß der Staat zu einem ganz anderen System gegen­über der Kirche überzugeben entschlossen ist, und er ist, mehr noch, selbst ein Theil dieses Systems, der Anfang seiner praktischen Verwirklichung. Darin liegt von selbst sein hypothetischer Charakter. Das Geschenk, das Tonello zu überbringen hatte, ist, näher besehen, vielmehr ein Pfand, das für die loyale Disposition der slorentiner Negierung im Vatican niedergelegt wurde. Ein wirkliches Geschenk wird es erst, wenn der große Grundsatz, dessen Ausfluß es ist, der Grundsatz der kirchlichen Freiheit, nicht blos nach dieser, sondern nach allen Seiten seine legitime Sanction erhalten hat. Erst nach der vor­läufigen Verständigung mit dem Vatican. die aber für sich noch wenig bedeutet, konnte das Ministerium mit einem umfassenden Gesetzentwurf über die Frei­heit der Kirche hervortreten, aber erst nach der Erledigung dieser gesetzgeberi­schen Aufgabe, deren einzelne Theile überdies noch Abmachungen mit dem Episcopat voraussetzen, kann dann wieder dasjenige definitiv ratificirt werden, was Tonello zu den Füßen des Papstes niedergelegt und vielleicht von ihm erreicht hat. Und da nun alle diese Verhandlungen ineinandergreifen, erklärt sich auch, daß der italienische Bevollmächtigte noch immer in Rom verweilt. Wird er abberufen, so ist dies ein Beweis, daß entweder der Versuch einer Verständigung mit der Kirche gelungen oder wieder aufgegeben ist.

An dieser Stelle aber drängt sich die Doppelfrage auf: was bewog die Curie, so unerbittlich beim Königreich Italien auf dem Verzicht von Rechten zu beharren, die sie in allen anderen Staaten willig sich gefallen läßt? Und was konnte andererseits Italien bewegen, Rechte hinzugeben, die grade hier kostbarer und unerläßlicher schienen als irgendwo sonst? Damit erst eröffnet sich der Blick in die Motive der großen Reform.