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Zwei deutsche Staatshandbücher.
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Zwei deutsche Staatshandvncher.

Es ist ein.deutschemMythus, daß der Kleinstaat nicht nur derHort der Freiheit" ist, wie sich die großdeutschen Demokraten am Nesenvacb auszudrücken belieben, sondern auch der Sitz der Cultur, die Pflegestätte der Kunst und Wissenschaft. Weit entfernt die großen Verdienste zu bestreikn, welche sich etliche deutsche Kleinfürsten um Kunst und Literatur erworben haben, glauben wir dock, daß dies einzelnen hervorragenden Persönlichkeiten, aber ganz gewiß nicht dem Zwergstaate als solchem anzurechnen ist. Wenigstens möchten wir durch nachstehende Mittheilungen Veranlassung geben, daß die Frage, ob denn wirklich der deutsche Kleinstaat der Träger der deutschen Cultur sei, oder an der Spitze der Civilisation marschire. einer nochmaligen Prüfung unterzogen werde. Wir wollen bei unserer Darstellung ausschließlich ofsicielle Quellen benutzen; unsrem Respect vor denselben mag es zu gut gehalten werden, wenn wir dabei auf Einzelnes, was bereits früher angedeutet worden, ausführlicher zurück­kommen. Vor uns liegt nämlich erstens dasHof. und Staatshandbuch des Großherzogthums Hessen für 1866 (Darmstadt, im Verlag der Jnvalidenan- stalt") und zweitensdas Staats- und Adreßhandbuch des Herzogthums Nassau für das Jahr 1866 (Wiesbaden. A. Steiner".) beide mit äußerster Ele­ganz ausgestattet und auf dem Titelblatt mit Wappenlöwen geziert, welche letz­tere sich dadurch von einander unterscheiden, daß der nassauische Löwe nur einen Schwanz hat, während der Hessen-darmstädtische deren zwei führt.

Wir möchten bei dieser Gelegenheit alle diejenigen, welchen es obliegt, historische Denkmale und Urkunden der Gegenwart zu sammeln, damit sie von den Geschichtsforschern und -Schreibern der Zukunft benutzt werden, auf die ungemeine Wichtigkeit dieserHandbücher" aufmerksam machen. Sie sind Mo­numente, welche sich der Kleinstaat selber gesetzt hat und welche verdienenirors ZMerwius" zu sein. Denn sie liefern die osficiellen und authentischen Beweise für Personen, Dinge und Zustände, welche in hundert Jahren kein Mensch mehr wird glauben wollen, wenn man sie ihm nicht Schwarz auf Weiß belegen kann^ Deshalb rathen wir dringend, diese dereinst gewiß sehr gesuchten Fundgruben deutscher Antiquitäten und Curiositäten den öffentlichen Bibliotheken einzuver­leiben. Das nassauischeStaats- und Adreßhandbuch" für 1866 ist zudem das letzte seines Geschlechts und verdient deshalb nicht geringere Aufmerksamkeit, wie weiland der Letzte der Mohikaner. Es wäre Schade, wenn dergleichen in die Krambuden und Käseläden wanderte.

Das Namensverzeichniß des nassauischenHandbuchs" weist nicht weniger