Der Miantonomoh.
Für den Freund des Schönen bietet die Art. wie das Seewesen in den letzten Jahrzehnten sich entwickelt hat, trotz aller seiner technischen Vervollkommnung wenig Erfreuliches. Die stolze Pracht des Segelschiffes früherer Zeiten ist zum großen Theil verschwunden: die Formen des Körpers strecken sich immer länger und geradliniger dahin, die Tatelage wird verhältnißmäßig immer niedriger, und wenn dies schon von den Schiffen der Handelsmarine gilt, so ist es noch viel mehr der Fall bei den Kriegsschiffen. Der kühne luftige Bau der hochragenden Masten mit ihren schlanke», in wundervoll pyramidaler Proportion sich verjüngenden Naaen und Spieren, das kunstvolle dichte Gewirr der Taue und sein fciiics, bunt sich durchkreuzendes Netzwerk, in dem doch die strengste Regelmäßigkeit herrscht; die reiche Fülle der weißen Segel mit ihren üppig gerundeten Konturen, die sonst die Takelage des ganzen Schiffs wie weiße Fest- tleidung dicht verhüllten — all diese Schönheit welkt seit der allgemeineren Anwendung der Dampftraft; den Todesstoß erhält sie durch das Aufkommen der Panzerschiffe, dieser ungeschlachten schwarzen Kolosse, denen ihr ungeheures Eisengewicht nur niedrige Bemastuuc; gestattet. Zwar haben die Panzer- sregatten der Engländer noch eine so reiche Takelage, als ihre eiserne Beschwerung irgend zuläßt, aber sie ist lang hingcdehnt über den enormen Rumpf dieser Rlcsensahrzeuge und läßt die schöne ästhetische Wirkung der früheren Holzschiffe ganz vermissen. Die französischen und die italienischen Panzcrfrcgattcn haben sich noch mehr beschränk!, denn sie haben eine kümmerliche Barktakelage angenommen, die Amerikaner und ihnen folgend die Nüssen haben die Takelage ganz fallen lussen. Kein Wunder also, wenn diese Fahrzeuge kaum noch den Eindruck von Schiffen machen, wenn sie in ihrem Aeußeren nichts von jener imposanten Majestät haben, durch welche früher die schlanken Fregatten, die noch schöneren, noch ebenmäßiger geformten stolzen Linienschiffe im Schmuck ihrer weißen Batterien sich auszeichneten.
Grenzten I. 18V7. 16