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Die deutschen Spielbäder vor und nach dem Krieg von 1866.
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Die deutschen Svielviider vor und nach dem Krieg von 1866.

Spielbanken bestehen gegenwärtig noch an folgenden Orten Deutschlands: 1. Baden-Baden, 2. Doberan, 3. Eins, 4. Hofgeismar, 6. Homburg, 6. Nenn» dorf. 7. Nauheim. 8. Pyrmont, 9. Travemünde, 10. Wildungen, 11. Wiesbaden, 12. Wilhelmsbad.

Außerdem finden wir in Europa solche Staatsanstalten nur noch in Helgo­land, wo sie die englische Regierung mindestens duldet, und in dem Halbsouve­ränen italienischen Zwergstaat Monaco, wo sie der Fürst unterhält. Die Spiel­hölle in Genf, welche so oft abgelciugnet wurde und dennoch bestand, hat wohl seit dem Sturze James Fazys aufgehört.

Vor dem Krieg von 1866 vertheilten sich die Spielbanken auf die einzelnen deutschen Länder wie folgt:

1. Großherzogthum Baden. Die Spielbank in Baden-Baden. Dem Pächter, einem Franzosen Namens Benezet. ist der Pachtvertrag gekündigt, und zwar schon seit 1863 oder 1864. Die Regierung wird das Spiel binnen einer Frist von wenigen Jahren seinem Ende entgegenführen.

2. Landgrafschaft Hessen-Homburg. Das Spiel in Homburg vor der Höhe. Pächter ist ein Franzose Namens Blanc. Als diese Landgrafschaft im Frühjahr 1866 an den Großherzog von Hessen-Darmstadt siel, schien das Spiel bedroht. Denn in diesem Großherzog, thum sind durch die Gesetze vom 21. März 1843 und vom 30. October 185S die Hazardspiele mit schwerer Strafe bedroht, sowohl für den Bankhalter als auch für die Spieler; und es konnte doch nicht in demselben Lande eine Hand­lung an dem einen Orte erlaubt und sogar begünstigt und privilegirt sein, welche an allen andern Orten ungiltig und mit schwerer Strafe bedroht ist. Allein der vielgewandte Staatsminister Freiherr Reinhard v. Dalwigk, der intime Freund des frommen Bischofs Wilhelm Emanuel v. Ketteler in Mainz, wußte Rath. Die Landgrafschaft Hessen-Homburg wurde nicht dem Hessen- darmstädtischen Reiche einverleibt letzteres wäre dadurch auch offenbar zu groß geworden, sondern nur für den Großherzog acquirirt und mit dessen übrigen Landen diesseits und jenseits des Main- und des Rheinstroms, nach lauenburgischem Muster, durch das Band der Personalunion vereinigt, so daß in Homburg das Gegentheil Rechtens sein konnte, als in Darmstadt. Durch