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Deutsche Briefe aus der preußischen Provinz Posen. 5. : Der preußische Staat in seinem Verhalten zu den Polen.
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Alle Landestheile der Monarchie in ihrem gegenwärtigen Umfange bilden das pr cußis ch e Sta ats geb ict. Das ist so kW, daß die polnischen Abgeordneten sich seinen andren Rath wußten, als unter einer langen Verwahrung ilne Mandate niederzulegen, um nicht schwören zu müssen. So ehrlich dies Verfahren war. so unbequem war es. und nach den Erfahrungen der Demotraten auch noch recht bedenklich. Wir hatten alfo die Freude, die Herrn im November 18S0 auf demberliner Landtage" (so sagen sie) wieder- zusehen. Sie gaben eine Erklärung mit sechs langathmigen Erwägungen ab und wollten nun schwören. Ihr kleines Manifest sprach mitten unter gekünstelten Deductionen doch auch das aus. sie seien gewähltum auf dem durch die Ver­fassung gebotenen Wege die Rechte des Landes wahrzunehmen".

Der Abgeordnete von Auerswald sah in ihrer Auslassung die Erklärung, »daß die Polen die Verfassung zwar beschwmcn. sich aber vorbehalten wollen, sie unter Umständen für sich verbindlich nicht halten zu wollen" und verlangte eine nähere Erörterung dieses Punktes. Der Präsident ließ diese nicht zu: "Jedenfalls wäre ein solcher Vorbehalt ungiltig. Wenn die Herren den Eid leisten, so leisten sie ihn stricte und unbedingt aus Beobachtung der Verfassung." Und sie haben ihn geleistet, nicht sie allein, sondern auch die in die Stellen ausscheidender Mitglieder in' den letzten zehn Jahren eingerückten Landboten Polnischer Zunge.

Die Provinz Posen ist also nach den Verträgen, nach den Landesgesetzen, nach der von den polnischen Abgeordneten selbst immer wieder beschwornen Verfassung ein integrirendcr Bestandtheil der Monarchie, und wer an diesem Verhältniß rütteln und lockern will, für den hat das Strafgesetzbuch den Na- wen des Landesverräthcrs und die Strafe des Zuchthauses.

Wenden wir uns nun zu der Frage, welchen Grund die Preußen pol­nischer Abstammung zur Klage über die Regierung haben, so wollen wir uns von vornherein einem offnen Bekenntniß nicht entziehen.

Erstens ist bekannt, daß die preußische Handelspolitik als solche ein sehr junges Datum trägt, und daß unsre Minister der auswärtigen Angelegenheiten M ihrem Titel ein Privilegium sahen, sich in den einheimischen Angelegenheiten auswärtig zu erhalten, daß darum bei manchem politischen Acte den gewerv- Uchen Verhältnissen des Landes nicht Rechnung getragen wurde. Darunter ha- den unsre östlichen Grenzprovinzen schwer gelitten. Am härtesten ist Schlesien getroffen worden; aber den gerechtesten Grund zur Klage hat Posen, weil un­ter den wiener Acten sich ein Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen Ruß- land und Preußen findet, und unsre Regierung die Pflicht und bei einigem Muthe auch die Kraft gehabt hätte, die Jnnchaltung der Verträge von dem ruf- sischen Nachbar zu erzwingen. Indessen sind durch die russische Grenzsperre die deutschen Bewohner der Provinz mehr beschädigt worden, als die polnischen.

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