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auf den Einfluß Luthers zurückzuführen haben, mit dem er in lebhaftem Briefwechsel stand; daß dieser ihn in die Paulinischen und Augustinischen Studien, denen er selbst oblag, mit hineingezogen hatte?
Stanpitz ist je länger je mehr dem Standpunkte Lnthers nahe gekommen, besonders in der Werthschätzung des Glaubens. Der Zug einer mystischen Kontemplation, die, spiritualistisch geartet, äußeres Sein und äußeres Thuu gering achtet, ist seinen späteren Schriften eigen. Was ihn von der Sache Luthers fern hielt, war seine Scheu vor dem Sturm, vor der gewaltigen Umwälzung, die von der Wirksamkeit des großen Mannes ausging. Sie widersprach den innersten Neigungen seiner Natur, besonders berührte ihn peinlich der Zusammenbruch des Klosterlebens, das, wie evangelisch er auch über dasselbe dachte, doch durch die zartesten Beziehungen mit seinen Anschauungen verknüpft war. Luthers unmittelbar religiösem Jdeeukreise widmete er die wärmste uud lebhafteste Sympathie, aber die praktische Ausgestaltung desselben im kirchlichen Leben stieß ihn zurück. Er wollte den neuen Geist mit den alten Formen versöhnen; er lehnte es ab, an der Erzeugung neuer Formen für ihn mitzuwirken.
Unsre Frage also: Hat die Mystik die Reformation angebahnt? können wir weder mit einem unbedingten Ja noch mit einem unbedingten Nein beantworten. Die Mystik hat über die Gedankengänge, welchen die mittelalterliche Kirche Raum gewährte, nicht oder doch nur in sehr beschränktem Maße hinausgeführt, aber sie hat den Boden bereitet, in welchen das Samenkorn des Protestantismus eingesenkt werden konnte.") Dieser selbst aber ist nur aus dem Heilsbewußtsein der Reformatoren, in erster Linie Luthers, zu begreifen, aus dem Inhalte und der Kraft desselben.
(Schluß folgt.)
Königsberg i. Pr. H. Jacoby.
Hoethefrevel.
Unterm 5. September berichtete die „Neue Freie Presse" aus Wien folgendes: „Heute Vormittag wurde in Rosners Buchhandlung das daselbst in Separatausgabe erschienene Gedicht Goethes: ,Das Tagebuch- im Auftrage der Staatsanwaltschaft mit Beschlag belegt. Als man dem konfiszirenden Beamten erklärte,
") Agl. des Verfassers Liturgik d. Ref. Bd. I, S. 140—41. Gothn, 1871.