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tion der oft indischen Compagnie in Bezng auf die Territorial-Verwal- tung, Politik, Militair- und Finanz-Wesen einer Regiernngs - Commissi o n untergeordnet.
Tippv Sahib ergriff noch zweimal das Schwert. Erst 1799 endeten diese Kämpfe, indem der indische Fürst Reich und Leben verlor.
Nachdem die Engländer während der napolevnischen Kriege die französischen und holländischen Besitzungen an sich gebracht hatten, blieben die Mahratten als einzige Feinde übrig. Von 1803 au dauerten die Kämpfe mit diesem Volksstamm bis zu seiner völligen Unterwerfung im Jahre 1817. England, oder vielmehr die Compagnie, übte nun theils unmittelbar theils mittelbar Herrschaft über das ganze Ostindien vom Indus bis zum Ganges nnd vom Himalaya bis zur Südspitze der Halbinsel ans. Auch der letzte eingeborene nominelle Herrscher von Indien, der Groß- Mogul Schah Alnm, war 1806 gestorben, nachdem er die letzten drei Jahre als Pensionär der Engländer gelebt, die ihn aus schmachvoller Gefangenschaft befreit hatten. Sein Sohn Schah Akbar führte noch bis 1827, obwohl lediglich Privatmann, den Titel seines glorreichen Geschlechts, doch auch dieser wurde ihm dann als mit der englischen Autorität unverträglich genommen.
Mit dieser Macht-Ansdehnnng noch nicht zufrieden, suchte England sein Gebiet auch über den Indus hinaus nach Westen zn erweitern. Im Streben nach dieser Richtung 'zeigen sich auch bald die ersten Spuren einer Coueurrenz Englands und Rußlands iu Asien. Als Rußland im Anfange dieses Jahrhunderts in Persien eindrang, fand es dort durch britische Offiziere ausgebildete und geführte Bataillone vor. Rußland siegte und trug Landgewinn davon. England brachte einen Vertrag zn Teheran zn Stande, „demzufolge Persien sich verpflichtete, keiner europäischen Armee den Eintritt ins persische Gebiet zu gestatten, keine weder nach Indien noch nach irgend einem der persischen Häfeu vordringen zu lassen nnd Offiziere keiner'europäischen Macht anzustellen, welche mit der Absicht nmginge, einen Einfall nach Indien vorzubereiten, oder feindselig gegen England auftreten wollte.
Sollte jedoch irgend eine europäische Macht mit einem solchen Borhaben umgehen und über Khorasscm, Tartaristan, Bokhara, 'Samarkand oder auf anderen Wegen nach Indien vordringen, so verpflichtete sich der Schah von Persien, die Könige nnd Gonvernenre jener Länder zn vermögen, sich deren Vorgehen nach allen Kräften zn widersetzen. Im dritten Artikel hieß es, daß die Grenzen zwischen Rnßland nnd Persien in Uebereiustimmung mit Groß-