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Die UmsidentenKrisis in den Gereinigten Staaten.
Die Präsidentenwahl im Centennialjahre der nordamerikanischen Univn ist in mehr als einer Beziehung höchst merkwürdig und bedeutungsvoll. Die beiden großen Parteien, welche Präsidentschaftskandidaten in's Feld stellten, schreiben sich den Sieg zu, die constitutivnellen Bestimmungen, welche die Wahl regeln sollen, scheinen sür den vorliegenden Fall nicht ausreichend zu sein und so ist ein definitives Ende des erbitterten Wahlkampfes, der zweifelsohne nicht überall in regelrechter Weise nnd mit den lautersten Mittelu geführt wurde, vorläufig gar nicht abzusehen. Hoffentlich wird der böse Cvuflikt schließlich iu friedlicher Weise geschlichtet werden.
Da indeß die einschlagenden gesetzlichen Vorschriften ziemlich verwickelt sind und selbst in amerikanischen Blättern vielfach unrichtig dargestellt werden, so dürfte eine kurze uud klare Darleguug derselben nicht unangebracht sein. Für das Amt eines Präsidenten oder Vicepräsideuten der Vereinigten Staaten find nnr Bürger, die in der nordamerikanischen Univn geboren wurden, uud keine Adoptivbürger, wie z. B. Karl Schurz, wählbar. Die Wahl selbst ist keine direkte, sondern eine indirekte; Versuche, sie zu einer direkten zu machen, sind bis dahiu stets ohue Erfolg gebliebeu. Die Präsidentenwahlmänner oder Elektoren werden in den einzelnen Unionsstaaten nnd zwar an einem und demselben Tage gewählt; dieser Wahltermin ist nach den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmuugeu der auf den ersten Montag im November des Wahljahres folgende Dienstag (im Jahre 1876 der 7. November). Jeder Unionsstaat hat das Recht, so viele Wahlmänner zu wühlen, als die Gesammtzahl seiner Senatoren und Repräsentanten im Kongresse zn Washington City ausmacht; auch ist es jedem einzelneu Uniousstaate freigestellt, die Normen festzusetzen, nach welchen er die Wahlmänuer gewühlt haben will. Colorado miteingerechnet, besteht die nvrdamerikanische Union zur Zeit aus 38 Staaten, welche zusammen 3K9 Wahlmänuer wählen. Die Territorien betheiligen sich nicht an der Präsidentenwahl, die bekanntlich alle 4 Jahre stattfindet und zwar so, daß der neugewählte Präsideut seiu Amt am 4. Mürz des auf die Elektorenwahl folgenden Jahres antritt. Zu einer gültigen Präsidentenwahl ist die absolute Mehrheit der jezeitigen Gesammtzahl aller Wahlmänner erforderlich; für die in Rede stehende Präsidentenwahl sind mithin 185 Stimmen nöthig. Mitglieder der Bnndeslegislatur oder Unionsbeamte könne», so lange sie in dieser Stellung verbleiben, nicht als Wahlmänner fungiren. Die Regierungen der einzelnen Univnsstaaten ertheilen den erwählten Wahlmännern die erforderliche Legitimation. Nach der Bundesverfassung und nach der 135. Seetion der