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Die politischen Zustände in der nordamerikanischen Union.
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republikanischen Nordens und Ostens und forderten ihre Parteigenossen ein dringlich auf, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln den Leidenden und Kranken im Süden zur Hülfe zu eilen. Solche Züge echter Menschlichkeit versöhnen mit manchen Auswüchsen des amerikanischen Parteilebens.

Rud. Doehn.

Dom deutschen Keichstag.

Berlin, den 12. November 1876.

In den Sitzungen vom 3. und 7. November hat der Reichstag sich schlüssig gemacht über die Behandlung der Reichsjustizgesetze, der wichtigsten Aufgabe der diesmaligen Session. Diese Gesetze, bestehend in einem Gesetz über die Normen der Gerichtsverfassung, einer Civil-Prozeßordnung, einer Strafprozeßordnung und einer Concursordnung wurden am 24. November 1874 seitens der Bundesregierungen dem Reichstag vorgelegt. Am 25. No­vember 1874 beschloß der Reichstag, die drei ersten dieser Gesetzentwürfe einer Commission von 28 Mitgliedern zur Vorberathung zu überweisen. Durch ein Reichsgesetz vom 23. Dezember desselben Jahres wurde diese Commission ermächtigt, ihre Arbeiten über die laufende Session hinaus fortzusetzen. Jw Herbst 187S, als der Reichstag wieder zusammentrat, hatte indeß die Com­mission ihr Werk noch nicht vollenden können. Das Mandat derselben wurde daher vom Reichstag sofort erneuert. Da indeß vorauszusehen war, daß die Zeit zur Vollendung des Werkes während der Reichstagsession sich nicht finden könne, so wurde der Commission durch ein weiteres Reichsgesetz vom 1. Februar 1876 abermals die Befugniß ertheilt, ihre Arbeit über die laufende Session hinaus zu erstrecken. Jetzt liegt diese Arbeit vollendet vor in den Abänderungsvorschlägen, welche die Commission zu jedem der drei Gesetzentwürfe beschlossen hat. Zur Begründung der Abänderungsvorschläge wird jeder der Gesetzentwürfe durch einen besonderen Bericht eingeleitet. Der Bericht zu dem Gesetzentwurf über die Gerichtsverfassung ist von den Commissionsmitgliedern Miquel und Hauck erstattet. Diesem Bericht geht auch der Bericht über die Thätigkeit der Commission im Allgemeinen voran- Der Bericht über die Civilprozeßordnung ist von den Commissionsmitgliedern Becker und v. Forcade de Biaix erstattet; der Bericht über die Strafprozeß' ordnung von den Commissionsmitgliedern Dr. v. Schwarze und Klotz. Vorberathung der Concursordnung war eine besondere Commission gewählt