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der Aufführung der Oper selbst, gab er sie im Concerte seines alten Münchener Freundes Heinr. Baermann am 18. December in Dresden.
Der Anfang des Jahres 1821, des für Weber ruhmreichsten, führte dem musikalischen Pädagogen in ihm eine besonders dankbare Aufgabe zu: die Ausbildung eines ausgezeichnet begabten Kunstjüngers, Julius Ben edier aus Stuttgart, der, als Webers Schüler, ihm bald in seltener Verehrung und Liebe ergeben war und dies bis auf den heutigen Tag geblieben ist, wo er in London, von der Königin zum Ritter und Baronet erhoben, als gefeierter Künstler, Operncomponist und Capellmeister der Königin, das Andenken seines Meisters in rührender Weise hochhält; auf Webers Reisen nach Berlin im Jahre 1821 und Wien im Jahre 1823 war er dessen treuer Begleiter. — In den Anfang des Jahres 1821 fällt auch Webers Idee zu einem großartigen „Concertstück" für Pianoforte mit Orchester (ox. 79) mit gewissermaßen dramatischem Hintergrunde; jedoch erst am Tage der ersten Aufführung seines Freischütz zu Berlin wurde es vollendet und zunächst in Berlin am 23. u. 29. Juni und in Dresden am 30. November mit begeistertem Beifalle von ihm vorgetragen. Denn hohe virtuose Ausbildung und seelenvollster Ausdruck hielten sich in seiner zugleich originalen Behandlung des Instruments die Wage. Dies „Concertstück" voll reizender Pracht bringt jene Eigenschaften auf glänzendste Weise zur Erscheinung. — Unter der Beschäftigung mit dieser Composition trat Weber am 2. Mai 1821 die glorreiche Reise nach Berlin an, um dort endlich seinen „Freischütz" einzustudiren und aufzuführen, jene Oper, mit welcher eine neue Epoche des musikalischen Dramas in Deutschland beginnt.
Deutsche Staatsmänner und Abgeordnete»
Rudolph Gneist.
Rudolph Gneist ist 1816 in Eisleben als Sohn eines richterlichen Beamten geboren. Er machte seine akademischen Studien in Berlin und hatte dieselben so zeitig beendet, daß er 1838, 22 Jahre alt, von Gans, der damals Dekan der juristischen Facultät war, zum Doctor M'is promovirt wurde. Der Promotion folgte 1839 die Habilitation. Gneist's Borlesungen haben fast sämmtliche Fächer des juristischen Studiums umfaßt. Er hat Pandekten gelesen und Criminalrecht, Civilprozeß und deutsche Rechtsgeschichte, in früheren Jahren wohl auch Encyklopädie und in späteren Jahren über das öffentliche Recht der modernen Völker, gewöhnlich unter Zugrundelegung des englischen Rechts mit comparativer Heranziehung der entsprechenden Rechts- Grenzbvten II. 1872.