Moriz Iriegleö.
Ein Nekrolog aus einem deutschen Kleinstaat.
Zu keiner Zeit drängt sich uns die Erkenntniß von dem wahren Werthe eines bedeutenden Menschen lebhafter auf, als bei seinem Tode, in der schmerzlichen Stunde, in welcher wir uns vergegenwärtigen, was wir an dem Hingeschiedenen verloren haben. Seine hervorragenden Eigenschaften verklären sich alsdann zu einem Gesammtbilde, wie es sich mitten im Streben und Wirken, im Kämpfen und Ringen des Lebenden gleich vollständig und rein nicht erkennen läßt. Solch ein Lebens- und Charakterbild steht jetzt vor uns bei der Erinnerung an den Reichstagsabgeordneten Moriz Briegleb aus Coburg, der am 28. April 1872 in Berlin gestorben und am 2. Mai auf dem Friedhof seiner Vaterstadt zur ewigen Ruhe gebettet worden ist.
Briegleb wurde in Coburg am 10. November 1809 geboren. Sein Vater war Advocat daselbst, führte aber auf Grund einer Verleihung des Grafen Orttenburg, eines benachbarten bayerischen Standesherrn, den Titel Canzleirath. Ein guter Jurist, überhaupt ein klarer Kopf, genoß er als geschickter, strenger Verfechter des Rechts und als pünktlicher, sorgsamer Verwalter fremden Vermögens großes Vertrauen. Seine Gattin, eine kluge Hausfrau, ergänzte ihn in manchen Stücken durch ein mildes, sanftes, wohlwollendes Wesen. Moriz. der älteste Sohn, schlug in die Art des Vaters ein. Frühzeitig zeigte er ungewöhnliche geistige Anlagen und eine seltene Lernbegierde. Auf dem Casimirianum seiner Heimathstadt legte er die Grundlage zu einer gediegenen wissenschaftlichen Bildung, lebhaft angeregt von tüchtigen Lehrern, wie Forberg und Trompheller, die damals in den frischesten Mannesjahren standen. In Jena und Heidelberg war er ein eifriger Schüler der großen Nechtslehrer Martin, Thibaut, Mittermaier, Carl Salomo Zachariä, Bald nach der Staatsprüfung, nachdem er einige Monate lang in dem freundlichen Landstädtchen Königsberg das Actuariat versehen hatte, wandte er sich in seiner Vaterstadt der anwaltschaftlichen Laufbahn zu. Die Natur hatte ihm reiche Gaben grade für diesen Beruf verliehen: eine seltene Schärfe des Urtheils, überzeugende Klarheit des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks, lebhaftes NeclMgefühl, nachhaltige Kampfeslust wider alles Unrecht,
Grenzbotm II. 1872. 51