Beitrag 
Vom deutschen Reichstag.
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lust der Schlacht nicht verschuldet, weil er die Dispositionen 'zwar gegeben, aber nicht ausgeführt.

Ein dritter Differenzpunkt betraf die Vorschrift, daß der Rechnungshof die Einnahmen für den Reichstag moniren solle, welche der Verwaltung über die gesetzlichen Anschläge hinaus erwachsen. Nun werden die Ueberschüsse stets durch die Negierung zur Kenntniß des Reichstags gebracht. Aber durch die Form einer Monitür des Rechnungshofes erhalten solche Einnahmen einen außergesetzlichen, erst nachträglich zu legitimirenden Charakter, dem sich die Ncichsregierung widersetzte, ohne mit ihrem Einspruch Erfolg zu haben.

Der wichtigste Differenzpunkt lag in dem Commissionsvorschlag, den Rechnungshof zu verpflichten, daß er über die nach dem Gesetz für den Neichs- lag vorzunehmende Mvnitur der Reichshaushaltsrechnungen hinaus, die Rück­fragen des letzteren beantworte. Mit Recht sagte der Präsident Delbrück, daß dieser Vorschlag den Rechnungshof in demselben Umfange, in dem er der Verwaltung dient, zum Organ des Reichstages mache. Die Adsorption der höheren Reichsverwaltung durch den Reichstag wäre damit vollendet. Dennoch nahm der Reichstag den betreffenden Paragraphen, wie ihn die Commission eingeschaltet, an. Damit ist das Nichtzustandekommen des Gesetzes ent­schieden.

In der Sitzung vom 22. Mai, der ersten nach dem Pfingstfeste, verlas der Präsident des Reichstages das Schreiben des Reichskanzlers, worin derselbe den ihm vom Kaiser ertheilten Urlaub anzeigt. Die Confecturen, welche der Umstand hervorgerufen, daß der Kanzler seinen Urlaub noch vor dem bald zu erwartenden Schluß des Reichstags angetreten, sowie eine andere Reihe von Conjecturen, welche sich an den muthmaßlichen Besuch des Kanzlers in England knüpfen, sind zu übergehen. Daß die Muße des Kanzlers, welche ihn von den regelmäßigen Arbeiten entbindet, nichts destoweniger ausgefüllt sein wird mit' der Aufmerksamkeit und bezw. der Einwirkung auf die wich­tigen Vorgänge, welche sich in der europäischen Politik fortwährend abspielen, versteht sich unter allen Umständen von selbst.

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Die schweizerische Gerfassnngsreviston und ihre Hegner.

Aus Bern, Pfingsten 1872.

Wir haben nun seit 1869, wie man hier zu Lande sagt, geschafft an unsrer Bundeöverfassungsrevision, und sie ist am 12. Mai d, I. vorläufig begraben worden. Vorläufig, sag' ich mit Nachdruck. Denn die Todten reiten schnell, und die 250,000 Leidtragenden genügen, um das Verlangen nach Revision immer von neuem zu stellen, um das mit romanisch-ultramontanen Verwünschungenabe" gesenkte Werk wieder aufzuerwecken. Schon hat die Revisionspartei ihre Freunde zu einem gemeinsamen Nachschluß über die künftige Haltung geeinigt.*) Und die actenmäßige Geschichte der Ab­stimmung, ihre Zahlen und Agitationsmittel, welche der Bundesversammlung am 27. Mai vorgelegt werden sollen, werden vermuthlich die paar tausend Stimmen Nein der Majorität in sehr wenig schreckhaftem Licht erscheinen lassen.

Die politische Leidenschaft in der Schweiz und im Auslande, vornehmlich

Welcher in der Rede des Natioualrachs-Prüsidcnlen Weltr am 27. Mai einen trefflichen Ausdruck gefunden hat. T>. Red.