3Z4
strafen müssen häufig zur Anwendung kommen. Die verschiedenen Methoden, welche man versucht hat, um diesen Uebelständen der gemeinsamen Haft zu steuern, z. B. die Einteilung der Gefangenen in verschiedene Klassen, die Auszeichnung der einen Klasse vor der anderen u. s. w. sind in ihrem Erfolge mehr oder weniger hinter der Erwartung zurückgeblieben.
Auf einen Uebelstand der gemeinsamen Haft möchten wir noch insbesondere hinweisen, welcher bisher nicht nach Gebühr hervorgehoben worden ist: wir meinen das häufige Verkennen des Beginnes von Geisteskrankheiten. Es ist uns wiederholt vorgekommen, daß wir bei dem Verfahren der gerichtlichen Blödsinnigkeitserklärung Sträflinge untersuchten, aus deren Personalacten wir die Ueberzeugung gewannen, daß die Geisteskrankheit viel früher aufgetreten war, als die von der Gefängnißverwaltung abgegebene Erklärung besagte. Die Aeußerungen der Geisteskrankheit wurden bei diesen Sträflingen lange Zeit hindurch für absichtliche Verletzung der Hausordnung, für Widerspenstigkeit, bewußte Bosheit gehalten und mit Disciplinarstrafen belegt, welche wegen der Erfolglosigkeit sich wiederholten und immer strenger wurden, bis man schließlich daran dachte, daß die Sträflinge vielleicht unzurechnungsfähig seien und sie deshalb von dem Arzte untersuchen ließ. Mittlerweile aber war die Geisteskrankheit bis zur UnHeilbarkeit fortgeschritten, so daß man für die Kranken nichts weiter thun konnte, als daß man sie nach ersolgter gerichtlicher Blödsinnigkeitserklärung einer Jrren- bewahranstalt übergab. Das Vorkommen solcher Fälle bei der gemeinsamen Haft kann uns nicht befremden, wenn wir erwägen, wie schwierig es bei derselben ist, die einzelnen Gefangenen genau zu beobachten. In Rücksicht auf solche Fälle aber und auf das Interesse, welches die öffentliche Gesundheitspflege an ihnen nimmt, müssen wir darauf dringen, daß der Gefängnißarzt den Berathungen der Verwaltungsbeamten beiwohne, in denen das Benehmen der Gefangenen zur Sprache kommt, denn er wird alsdann rechtzeitig auf verdächtige Erscheinungen in dem Benehmen aufmerksam werden und Zeichen einer beginnenden Geisteskrankheit von Vergehen gegen die Hausordnung, von Widerspenstigkeit u. s. w. unterscheiden.
Unvergleichlich mehr als die gemeinsame Haft ist die Einzelhaft für Erwachsene geeignet, den Ansprüchen der öffentlichen Gesundheitspflege zu -genügen. Wir meinen nicht die ältere Methode der Einzelhaft, bei welcher die Einsamkeit eine absolute und ununterbrochene, dem Gefangenen der Anblick eines Menschen, selbst der Gefängnißbeamten und das Verlassen der Zelle gänzlich versagt war und keine andere Beschäftigung als das Lesen der Bibel oder allenfalls auch anderer Schriften religiösen Inhalts gestattet ^wurde. Wir meinen die neuere Methode der Einzelhaft, welche in dem zu Philadelphia erbauten Zellengefängnifse eingeführt und seitdem in ähnlichen Anstalten