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legt. He Leitung der preußischen Oberrechnungskammer und die des Reichsrechnungshofes in einer Hand zu wissen, so ergiebt sich folgende Antwort. Ein großer Theil der Verwaltungsgeschäfte, welche der finanziellen Aufsicht des Reichsrechnungshofes unterliegen werden, beziehen sich thatsächlich, wenn auch nicht mehr formell, auf den preußischen Staatsorganismus. So die Controlle der Armeeverwaltung. Denn im Grunde ist doch die Reichsarmee nichts als die erweiterte preußische Armee mit allen Institutionen derselben. So die Controlle der Marineverwaltung. Weil nun dem so ist, muß man es natürlich und selbst durch die Sache gerechtfertigt finden, daß man an der Spitze des Bundesrathes die Einheit der Grundsätze und die Einheit des Controllverfahrens aufrecht zu halten wünscht für die Finanzaufsicht über die Reichsverwaltung und über' die engere preußische Staatsverwaltung. Um diesen Zweck zu erreichen, giebt es sicherlich kein besseres Mittel, als wenn die leitende Persönlichkeit für die beiden obersten Rechnungsbehörden die nämliche ist. Man muß andererseits fragen, was den Reichstag bestimmen kann, in dieser Beziehung dem Verlangen des Bundesrathes, welches auf die leitende Bundesregierung zurückzuführen ist, sich zu widersetzen. Auf Seiten des Reichstages ist nun der Gedanke vorwaltend, das Reich möglichst von dem preußischen Staat loszulösen, damit den Reichsinstitutionen ein liberaler Geist eingehaucht werden könne. Es sollte jedoch bedacht werden, daß ohne den preußischen Staat das Reich noch nicht einmal eine Schale ohne Kern wäre. Sicherlich ist es wichtiger, den altpreußischen Staatskräften immer wieder beizubringen, daß das Reich ihre Erweiterung ist, als umgekehrt sie fühlen zu lassen, daß das Reich ihre Schranke ist. Es ist der Erbfehler unseres deutschen Liberalismus, daß er nicht lernen will, sich auf die Natur der politischen Kräfte zu verstehen.
Die Salzsteuerfrage, welche nichts Anderes ist, als die Frage der künftigen Reichsfinanzpolitik, liegt ebenfalls noch im Schoße der mit der Vorberathung beauftragten Commission beschlossen. Die Erörterung, welche einstweilen in der Commission bei verschlossenen Thüren geführt wird, ist in Folge der Neichstagsverhandlung, welche dem Auftrage an die Commission vorher ging, jetzt schon in der Presse mehrseitig aufgenommen worden. Man sucht auch von nationalliberaler Seite geltend zu machen, daß die Beseitigung der Salzsteuer nicht zu warten brauche auf die Beseitung der Matricularbeiträgc, weil die letzteren kaum zur Folg< haben könnten, daß in den Einzelstaaten schlechtere Steuern als die Salzsteuer aufgelegt würden. Bei dieser Beweisführung wird ganz einfach die Hauptsache übersehen. Nicht darum handelt es sich, ob die Salzsteuer an sich eine schlechtere Steuer ist, als diejenigen Steuern, zu welchen die Einzelstaaten in Folge erhöhter Matricularbeiträge könnten zu greifen gezwungen sein. Vielmehr darum handelt es sich, ob das Reich um jeden Preis auf eigene Einnahmen gestellt werden muß. Bis-