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Zum Schlüsse der bayrischen Landtags sesston.
Aus Bayern.
Der bayrische Landtag hat seine inhaltreiche Session am 29. April geschlossen und es erübrigt uns noch, den letzten Theil seiner Thätigkeit in Kürze zusammenzufassen. Ein Rückblick auf das Gesammtresultat seiner mühevollen Arbeit reiht sich hieran von selbst.
Als wir zuletzt Bericht erstatteten, befand sich das Cultusbudget noch vor dem Ausschuß. Wenn wir damals die Liberalität und Toleranz hervorhoben, die dort im engeren Kreise den Bildungszwecken entgegen kam, so dürfen wir heute hinzusetzen, daß man im Plenum vollständig diesen Standpunkt theilte. Die Anforderungen, die von der Negierung gestellt waren, wurden nicht nur erreicht, sondern weit überholt, und man darf wohl versichern, daß noch niemals eine liberale Kammer so freigebig in dieser Richtung war, als es diesmal die „Patrioten" gewesen sind. Freilich sorgten sie für ihre eigenen Interessen (d. h. für den katholischen Klerus und seine Institutionen) in derselben Weise, aber das darf ihnen Niemand verübeln, wenn sie den gegnerischen Bedürfnissen die gleiche Sorgfalt zuwandten. Die Universität München, deren Tendenz im klerikalen Lager doch bedeutend beanstandet wird, erhielt die reichlichsten Mittel; der Eindruck, den die Rede des Herrn von Lutz im Ausschuß hervorgerufen, schien in der Plenarversammlung lebendig nachzuwirken. Nicht minder als die höchste Bildungsanstalt wurden die untersten bedacht, der Bedarf für Volksschulen ist beträchtlich erhöht worden, und selbst die sogenannten „Fortbildungsschulen," die schon dem Namennach das Odium der Klerikalen erregen mußten, und deren entschiedene Befehdung Anfangs in Aussicht genommen war, gingen ungeschmälert von dannen.
Es war selbstverständlich, daß in Folge solcher Concessionen die Stimmung des Cabinets gegen die Rechte versöhnlicher war, als sie es seit langer Zeit gewesen. Diese Empfindung, die eine gegenseitige war, erleichterte wesentlich die Last der letzten schweren Arbeitstage.
Ein wichtiger Theil des Budgets, der nach dem Cultusbudget Erwähnung verdient, war der Militäretat. Die Stellung Bayerns ist in dieser Hinsicht eine doppelte, denn die Grundlinien sind durch die Verträge von Versailles und durch die Reichsverfassung festgestellt, die Specialisirung des Etats jedoch obliegt der Landesvertretung. Faßt man beide Gesichtspunkte zusammen, so ergiebt sich, daß die Regierung verpflichtet ist, ein Procent der Bevölkerung mit 225 Thaler pro Kopf als Friedensstand zu stellen, was ihr eine Last von mehr als 19 Mill. Gulden auferlegt. Dieser Posten wird im Reichsbudget als durchlausend behandelt; Bayerns Matricularbeiträge richten sich darnach. Was aber die specielle Verwendung der Summe anlangt, so