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Handel von 1867 rückgängig wurde, obwohl er zur Verhinderung nichts beitrug.
Wir haben ein vollständiges Eisenbahnnetz, was zugleich dem Durchgangsverkehr unserer Nachbarländer dient. Das Terrain sämmtlicher Eisenbahnen gehört einer Gesellschaft, die sich Wilhelm-Luxemburg nennt, der Betrieb aber war in den Händen der französischen Ostbahn-Gesellschaft, Unser Land hätte die Betriebsmittel nimmermehr aufgebracht, und die Anschaffung eines besonderen Betriebsmaterials für diese kurzen Strecken wäre auch eine Verschwendung sondergleichen gewesen. Nun erinnert sich der Leser abermals, daß im Jahre 1869 die französische Ostbahn-Gesellschaft einen Theil des belgischen Eisenbahnnetzes ankaufen wollte, wogegen sich die belgische Regierung durch ein eigenes Gesetz schützte. Der Unterschied zwischen beiden Fällen springt in die Augen. Unser Land hatte keinen selbständigen Eisenbahnbetrieb wie Belgien. In Belgien war die Betriebsübernahme durch eine französische Gesellschaft in der That der Schritt zu einer französischen Annexion. Wir befanden uns bei der Entstehung unseres Eisenbahnnetzes unter dem Schutz der preußischen Kanonen in der Festung Luxemburg und später unter dem Schutz einer europäischen Gesammtbürgschaft, die allerdings Belgien auch nicht entbehrte. Allein der Uebergang belgischer Bahnen in französischen Betrieb hätte den von Frankreich abhängig gemachten Interessen nach und nach eine Schwere gegeben, gegen welche die europäische Bürgschaft weit mehr Aufmerksamkeit und Kraft hätte entfalten müssen, als gegen die Anfalltendenz,/ die in unserem Ländchcn, allerdings nicht zur Förderung der Ruhe und Sicherheit, erzeugt wurde.
Die europäische Bürgschaft reichte nicht aus, um die Ostbahn-Gesellschaft zu verhindern, während des deutsch-französischen Krieges durch unser Land heimlich mehr als einen Proviantzug nach der französischen Festung Dieden- hofen zu expediren. Darüber beschwerte sich Fürst Bismarck in einer bekannten Note, und stritte Neutralität wurde fortan bei uns die Losung, in welche Ultramontane, Franzosenfreunde und aufrichtige Anhänger des status yuo einstimmten.
Durch den Frieden zu Frankfurt ging das Eigenthum der französischen Ostbahn auf nunmehr deutschem Boden in die Hände einer deutschen Betriebs- Commission über. In demselben Frieden ward stivulirt, daß die französische Ostbahn-Gesellschaft den Betrieb des luxemburgischen Bahnnetzes an die deutsche Betriebscommission in Elsaß-Lothringen abtreten sollte.
Unsere Ultramontanen waren sehr erbaut, als d?r Betrieb unseres Eisenbahnnetzes in französischen Händen war. Jetzt bieten sie Alles auf, denselben Betrieb nicht in deutsche Hände gelangen zu lassen, weil damit die Unabhängigkeit und Neutralität unseres Großherzogthums verletzt werde, Warum