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Die jüngste Parlaments- Session in England : II. Innere englische Angelegenheiten.
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beute! in Anspruch genommen werden sollte, und hoch und niedrig, reich und arm verstimmt wird: die Erhöhung des Budgets und die Vermehrung und Erweiterung der Steuern.

Am 16. Februar legte der Kriegsminister Cardwell eine Bill vor, be­treffend die Heeres-Organisation, deren Grundzüge er in zweistündiger Rede dem Unterhause erläuterte. Nachdem er einen Ueberblick über das Heer­wesen in seiner heutigen Verfassung geworfen und die Erhöhung um 2,886,700 Pfd. St. über die Voranschläge des letzten Jahres erklärt hatte, bemerkte er: vor der Hand werde die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht nicht be­absichtigt; indessen werde die Vorlage eine Bestimmung erhalten, unter der möglich sei, im Falle der Noth die Wehrpflicht allgemein aufzuerlegen. Er kündigte dieMbschaffung des Stellenkaufs und die Amalgamirung der Land­streitkräfte an, wonach die Milizen und Freiwilligen direct der Krone unter­geordnet werden, um ein engeres Zusammenwirken der gesammten Streit­kräfte herzustellen. Für die Ausführung der Abschaffung des Stellenkaufes soll eine Commission zusammentreten, welche die Ansprüche der in der Armee befindlichen Officiere nicht nur auf die bestimmungsmäßig ihnen beim Aus­scheiden zuständigen Preise, sondern auch für die im Laufe der Zeit einge­schlichenen eigentlich gesetzwidrigen Zuschläge zu jenen Summen aufzustellen und beim Rücktritt der einzelnen Officiere abzulösen hat. Da die Zahl der zum Ausscheiden zuzulassenden Officiere nach einer Durchschnittsrechnung über die letzten süns Jahre beschränkt wird, so, vertheilen sich die im Ganzen nöthi­gen Ausgaben zu diesem Zwecke, im Betrage von 7.600.000 bis 8.400,000 Pfd. St. über eine Reihe von Jahren. Der Ersatz an Officieren wird in Zukunft für die Armee aus den Zöglingen der Militärschule in Sandhurst, aus der Zahl der durch bestandenes Examen Qualificirten, aus der durch Universitäts­diplom von diesem Examen Dispensirten, aus bewährten Milizofsicieren und aus Cadetten bestehen. Die Beförderung wird nicht nach dem Dienstalter, son­dern durch die freie Wahl des Oberbefehlshabers mit Rücksicht auf individuelle Tüchtigkeit bestimmt und unterliegt der Bestätigung des Kriegsministers. Die Freiwilligen sollen eine sorgfältigere Ausbildung erfahren und die gelegent­lichen Uebungen mit regulären Truppen unter die Kriegsartikel gestellt wer­den. Das ganze Land wird in Bezirke getheilt, und die Bezirksbehörden, an deren Spitze ein Oberst vom Generalstabe tritt, haben den Oberbefehl über lS bis 20,000 Mann Miliz und Freiwillige und zu gleicher Zeit die Recrutirung für die Armee, so daß die einzelnen Regimenter der verschiedenen Truppen sich regelmäßig aus derselben Gegend bilden und ergänzen. Die Heeresstärke wird künftig 470,000 Mann betragen, davon 135.000 Mann reguläre Truppen, 139,000 Mann Milizen, 14,000 Yeomen, 9000 erster und 3000 zweiter Armeereserve und Verabschiedeter, 170,000 Mann Freiwillige.