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Wir können hierbei auf die genaue Darstellung der Stuttgarter und Versailler Vorgänge in jener Zeit auf S. 272 ff. des vorigen Bands der Grenzboten verweisen, aus welcher sich gleichfalls die theilweise Ungenauigkeit des Berichts der Preußischen Jahrbücher ergibt. Letztere hatten offenbar unseren Staatsmännern eine politische Initiative zugetraut, für welche es damals in Stuttgart an geradezu allen Bedingungen fehlte; die Intrigue, welche damals im Rücken der Minister v. Mitt nacht und von Sukow spielte, konnte blos passiven Widerstand leisten, um Zeit zu gewinn, zu positiven Leistungen war sie unfähig.
Aus den übrigen Verhandlungen der Ständekammer dürfte nur noch der von den Abgeordneten zum Beschluß erhobene Antrag Römers hervorzuheben sein, einen Bericht der staatsrechtlichen Commission über das Verhalten der württembergischen Regierung bei der Publication der Deerete über die Jnfallibilität einzufordern, ferner die aus Anlaß eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Dissidenten mit 61 gegen 18 Stimmen beschlossene Bitte an die Regierung um Aufhebung des Verbots der Ehe zwischen Juden und Christen. Der Eintritt in das Reich gab ferner Anlaß, die bisherige Competenz des obersten Gerichtshofs in Handelssachen mit Rücksicht auf die Zuständigkeit des Oberhandelsgericht durch ein Gesetz abzuändern und den Begriff der Handelssachen in Uebereinstimmung mit dem Reichsgesetz zu normiren; die erste Abänderung unserer neuen Civilproceßordnung, welche übrigens ohnehin — vom Standpunct der juristischen Technik aus — so gänzlich mißlungen ist, daß auch bei uns die Fachmänner der Emanirung der deutschen Civilproceßordnung sehnsüchtig entgegensehen. Dabei hofft man allgemein auf die gleichzeitige Erlafsung eines Strafgesetzes über die staatsrechtliche, wie über die pecuniäre Stellung des gesammten deutschen Richterstands, welcher nur auf diesem Weg aus seiner thcilweise unwürdigen Lage erlöst werden kann. Der Abgang Römers, des langjährigen ebenso geist- und kenntnißreichen als energischen Vertreters der nationalen Sache in Schwaben zum deutschen Oberhandelsgericht wird hier- allgemein und aufrichtig bedauert : wie auch nicht zu verkennen ist, daß er im passenden Moment eine Ständekammer verläßt, in welcher die selbstgenügsame kleinbürgerliche Beschränktheit mit der zunehmenden Macht- und Bedeutungslosigkeit der ganzen Körperschaft immer mehr an Terrain gewinnt, so daß bei der vorhandenen Scheu vor jeder principiellen Neugestaltung für jeden Mann von Geist eine eben so langweilige als ermüdende Function im Abgeordnetenhaus in Aussicht steht.
Der Einzug unserer Truppen fand bei strömendem Regen statt. Man war zwar von gewisser Seite bemüht gewesen, dem Fest einen exelusiv schwäbischen Charakter zu verleihen, namentlich auch durch die Fernhaltung der üb-