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mokraten Oesterlen, in welcher er von dem Ministerium allgemeine Rechenschaft über sämmtliche Abstimmungen im Bundesrat!) verlangte, offenbar um bei dieser Gelegenheit die Thätigkeit der Organe des Reichs einer Superrevision vor dem Forum des württembergischen Landtags zu unterwerfen. Dem Antragsteller mochte hierbei jene Commission vor Augen schweben, welche das Ministerium noch vor 1^ Jahren zusammenberufen hatte, um das jetzt deutsche Strafgesetzbuch durch eine Anzahl höher erleuchteter schwäbischer Praktiker, daunter namentlich die Zollschwaben Becher und Probst, revidiren zu lassen, eine Commission, deren Leistungen nur durch den Kriegsausbruch in ewiges Dunkel gehüllt worden sind. In erster Linie war es natürlich darauf abgesehen, dem Minister von Mittnacht, dessen besonderes Vertrauen Oesterlen früher genossen, indem er ihm vor dem Jahr 1870 als Vermittler zwischen der äußersten Demokratie gedient hatte, Verlegenheiten zu bereiten. Allein Herr von Mittnacht wies das Ansinnen mit ebenso schlagenden Gründen als beißender Ironie zurück, indem er die bei der Genehmigung der Versailler Verträge der Ständekammer gemachten Zugeständnisse dahin näher präeisirte, daß die Regierung nicht verpflichtet sei. eine allgemeine Rechenschaft über ihre Thätigkeit im Bundesrath abzulegen, sie vielmehr nur eine Verantwortlichkeit des Ministeriums im einzelnen Fall anerkenne. Die Stimmführung im Bundesrath, welcher großen Werth darauf lege, seine weitaus meisten Beschlüsse einstimmig zu fassen, sei, namentlich was die Vorberathungen betreffe, eine Art diplomatischer Thätigkeit, man könne daher mit Rücksicht aus die anderen Regierungen der Ständekammer einen vollen Einblick nicht gestatten. Dennoch wünscht der Minister die Einführung öffentlicher Verhandlungen im Bundesrath, um so mehr als selbst in Fällen, wo man den vertraulichen Charakter besonders premirt habe, die Sache doch fchon am nächsten Tag haarklein in den norddeutschen Zeitungen berichtet worden sei, welche überhaupt stets aufs schnellste und genaueste von den Verhandlungen unterrichtet seien. Gleichwohl fand hierbei der Redner Anlaß, seine Geringschätzung der Tagespresse neuerdings zu constatiren, und zugleich den Preußischen Jahrbüchern ein offenbar längst beabsichtigtes „formellstes Dementi" vor ganz Deutschland zu ertheilen. Letztere hätten nämlich in einem Artikel über die Versailler Verträge von November v. I. behauptet, die württembergischen Bevollmächtigten hätten am 13. November in Versailles plötzlich den Versuch gemacht, die Verhandlungen auf ganz neue Basis zu stellen, der Bundeskanzler aber habe diese Zumuthung kurzer Hand zurückgewiesen. Diese Nachricht sei bereits Geschichte geworden, indem der neueste Schultheßische Geschichtskalender unter dem „13. November Abends" diesen Vorgang berichte. An der ganzen Sache sei nun aber, wie der Minister aufs bestimmteste constatiren zu müssen glaubt, kein wahres Wort. >