Französisches Mrteiwesen
von Georg Zelle. I. Einleitendes.
Mehr als achtzig Jahre sind verflossen seit dem ersten Versuche der Franzosen, ein freies verfassungsmäßig geordnetes Staatswesen zu gründen. Es war ein stürmischer, welterschütternder Versuch, der erste gewaltsame Ausbruch des lange unterdrückten und gefesselten Freiheitstriebes, ein Versuch, der das alte Frankreich vernichtete, den Boden des Landes mit Trümmern bedeckte und der französischen Gesellschaft neue, wenn auch bereits durch die vorhergegangene Entwickelung vorgezeichnete Grundlagen gab; aber die politische Freiheit in's Leben zu rufen, sie zum Princip des neuen Frankreichs zu machen, gelang der entfesselten Volkskraft nicht. Die gewaltsame Lösung aller zwischen den verschiedenen Schichten der Gesellschaft obwaltenden Beziehungen, die Zertrümmerung alles dessen, was das nivellirende Königthum an corpo- rativem Leben noch hatte bestehen lassen, bewirkte vielmehr, daß eine maßlose Steigerung der Negierungsgewalt dem Lande als eine Pflicht der Selbsterhaltung erschien. Nur die consequenteste Entwickelung der bereits von den Königen erfolgreich angestrebten Concentration der Verwaltung schien im Stande zu sein, in der von allen Schranken des Herkommens befreiten, aller socialen und politischen Krystallisationspunkte beraubten, von dem beständigen Kampfe feindlich sich gegenüberstehender Volksclassen bedrohten Gesellschaft die Autorität des Staates aufrecht zu erhalten. Was der Wohlfahrtsausschuß durch den rücksichtslosesten revolutionären Terrorismus anstrebte und, wenn auch nur vorübergehend, durchführte, die Zusammenfassung aller Kräfte des Landes in der Hand der Regierung, das erreichte Napoleon I. durch die auf dem Grundsatz der strengsten Centralisation beruhende regelmäßige Organisation der Verwaltung. Und was Napoleon auf diesem Gebiete geschaffen, das hat jede folgende Negierung als kostbarste Erbschaft übernommen, angewendet und zu immer größerer Vollkommenheit ausgebildet. Mochten die Inhaber der Gewalt wechseln: ihre Attribute verfassungsmäßig zu beschränken, siel Niemandem ein, den gerade hervorstehenden Classen und am Ruder sitzen- GrmMm II. 1871. 6