Beitrag 
Vom deutschen Reichstage
Seite
589
Einzelbild herunterladen
 

589

vielmehr, daß Kaiser und Reich heute ihre Pflicht begreifen, die Vertheidiger der wahren katholischen Lehre gegen das Papstthum zu schützen. Vielleicht, daß sie auf diesem Wege den Lohn davontragen, d. h. die katholische Kirche Deutschlands aufhört, den höchst irdischen Zwecken einer auswärtigen Macht fremder Nationalität dienstbar zu sein. Erst damit wäre das deutsche Reich auf nationaler Basis vollendet. Cr.

Die Kamburger UrmenjWungs-Irage.

Im Sommer 1867 stellte der bekannte Hamburger Jurist und Publizist, Dr. Baumeister, in der Hamburger Bürgerschaft den durch eine geistvolle und scharfsinnige Abhandlung (die halböffentlichen milden Sliftungen in Ham­burg". Hoffmann u. Campe. 1869) nachmals näher erläuterten Antrag auf Untersuchung der Frage, ob nicht gewisse in Hamburg bestehende Anstalten und Stiftungen dem Staatsvermögen einzuverleiben, dezw. der Staatsver­waltung zu überweisen, und welche Ausführungs-Maßregeln bejahenden Falles zu treffen seien.

Die Bürgerschaft ging auf diesen Antrag ein und ernannte im Frühjahr 1868 einen Prüfungs-Ausschuß. Dieser letztere, im Herbst 1869 auf sieben Mitglieder verstärkt, hat nun im Januar l. I. seinen Bericht erstattet. Der Bericht, verfaßt von dem Ausschußmitgliede Dr. G. Hachmann, liegt gedruckt vor uns. Er verdient, weil er die bei der überall in Deutschland bevor­stehenden Neugestaltung des Armenwesens eminent wichtige Frage von der Behandlung der in früheren Zeiten zu Armenunterstützungszwecken gemachten, oder zu anderen Zwecken errichteten, später aber zur Armenunterstützung ver­wendeten milden Stiftungen behandelt, an dieser Stelle wenigstens in aller Kürze besprochen zu werden.

Sorgfältige Untersuchungen haben den Ausschuß zu einer der Baumeister- schen Auffassung vollständig entsprechenden, also der Säkularisirung der frag­lichen Anstalten und Stiftungen günstigen, Ueberzeugung geleitet. Er tritt mit folgendem Antrage vor die Bürgerschaft:

Die Bürgerschaft wolle beschließen und den Senat, unter Überreichung des vorstehenden Ausschußberichtes, um seine Mitgenehmigung für diesen Be­schluß und um Vorlage eines zu seiner Ausführung etwa erforderlichen Ge­setzentwurfes ersuchen, daß die selbständige Verwaltung des St. Georgs- Hospitals, des Hospitals zum heiligen Geist, des St. Hiobs-Hospitals, des Grmjbotm I. 187l. 75