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Zur Frage der internationalen Münzeinheit : Bemerkungen zu der Denkschrift der Nordamerikanischen Regierung an ihre Gesandten :
(Schluß.)
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Zur Irage der internationalen Münzeinheit.

Bemerkungen zu der Denkschrift der Nordamerikanischen Regierung an ihre Gesandten.

(Schluß.)

Der zuerst von Mr. Kelley ausgestellte Plan ging dahin, in folgender Weise eine internationale Münzeinigung zu Stande zu bringen:

Jetzt enthalten: Sie sollen künftig

enth alten: Netto-Gr.Bruttv-Gr. Netto-Gr. Brutto-Gr.

3 deutsche Goldkronen 30

33Vz

30

33'/z

100 französische Goldfranken 29,ui,22->8

32,2580«

30

33'/z

20 amerikanische Dollars 30,<>g2k

33,jzk2

30

33 Vg

1000 britische Pence Gold 30,^vo

33,89!»»

30

33 Vz

4 Sovereigns (960 Pence) 29,28°,,,'.

32,K4Z9

30

33 Vz

6 russische Halb-Jmverialen 29,,,«^

32,720

30

33 Vz

Für den Fall, daß ein solcher Vorschlag

wie wahrscheinlich,

nicht an-

genommen werden sollte, wird jetzt von der Regierung vorgeschlagen, der im Schreiben des Ministers enthaltenen Aufstellung gemäß, das Decigramm Goldes (den zehnten Theil des Grammes, fast 3 Sgr. an Werth) als inter- nationale Rechnungseinheit anzunehmen, und die bisherigen Goldmünzen eines jeden Landes nur dahin zu modifieiren, daß ihr Gewicht an feinem Golde eine bestimmte Anzahl Decigramme ohne Bruch beträgt.

Unter welcher Form die Amerikaner aber auch die Begründung einer internationalen Münzeinigung in Vorschlag bringen mögen, immer ist die deutsche Krone von 10 Gramm feinen Goldes das Vollkom­mene, die einzige Münzeinheit der civilisirten Völker, welche in ihrer bisherigen Gestalt beizubehalten sein würde. In Betreff des dritten Punktes sagt das ministerielle Schreiben: Sie (die amerikanische Regierung) macht den Vorschlag, daß der inter­nationale Tauschwerth der Münzen durch die Quantität des darin enthaltenen feinen Goldes bestimmt, und daß diese Quantität aus der Außenseite nach einem gemeinsamen Normalgewichte ausgedrückt werden solle."

Hierin liegt eine weitere Anerkennung des zuerst von deutschen Sach­verständigen in der Goldkrone angewandten Princips, daß dasjenige, worauf es bei einer Geldmünze ankomme, ihr Gewicht an reinem Edelmetalle, und