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Das Recht des Krieges :
(Kleine Beiträge zu einer bestrittenen Lehre.)
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reiht worden, allein die Gründe, die dafür sprechen, ihn trotzdem als einen herrenlosen Freibeuter zu betrachten, wiegen bedeutend schwer.

Denn vor Allem fragt sich, ob er selber die oben erwähnte Stellung auch wirklich eingenommen hat, und durchführt? Sein ganzes Auftreten deutet darauf hin, als wolle er eine außer dem französischen Staate stehende internationale Stellung innehaben; dassouveraine" Volk, dem er seinen Arm geliehen, protestirt gegen die Uebergriffe, die er sich anmaßt; Italien hat er gegen den Befehl der Regierung, deren Unterthan er ist, verlassen; keiner seiner Soldaten besitzt einen Paß; kurzum, es fehlt an aller Legitimität dermaßen, daß man die Abenteurer von Dole und Autun schwerlich für etwas anderes halten kann, als für eine bewaffnete Bande, für einen geflnnungs- tüchtigen Brigantaggio in Frankreich.

Hiermit stimmt auch die öffentliche Meinung aller Länder überein, aus die man bei dem Mangel gesetzlicher Anhaltspunkte ein doppeltes Gewicht legen muß. Daß Garibaldi somit im Falle der Gefangenschaft erschossen werden darf, ist unserer Meinung nach gewiß, wenn man nicht bei einem so erprobten Narren vorzieht, Gnade für Recht ergehen zu lassen.

X. 8.

Wodan als Jahressoll.

Von Max Jähns. Wodan-Maikönig.

Gleich den zwölf Nächten der Wintersonnenwende waren unseren Vor­fahren auch die zwölf ersten Tage des Mai's heilig, und wurden als Beginn des Sommers festlich und feierlich begangen. In dieser Weihezeit fand der altgermanische Landtag statt, der daher auch in späteren Zeiten, ja noch im eigentlichen Mittelalter ..Maifeld" oderMailager" hieß. Auch bei dem feierlichen Cultus dieser Tage bildete wieder Wodan als Gott des Himmels und des Jahrs den geistigen Mittelpunkt und auch die Reste solcher Frühlings-Wodans-Feste sind uns noch an vielen Orten in mannig­faltigen Kampfspielen, imMaireiten" und in der Einholung des Maikönigs" erhalten.