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der Jmmediat-Untersuchungs-Commission an die Ministerialcommission auf die Vollstreckung ihrer rechtskräftig gefaßten Beschlüsse.
Gegen das Ende des Monats December schien aufs neue eine Untersuchung gegen mich beginnen zu sollen. Ich wurde aus dem Gefängniß vor den Kammergerichtsrath Kuhlmeier geführt, der mir die Frage vorlegte, ob ich nun, da sich einem Rescrivte des Justizministers von Kircheiscn zufolge neue Jndicien gegen mich gefunden hätten, bereit sei, der untersuchenden Behörde Nede zu stehen. Entrüstet über den Inhalt des ministeriellen Rescriptcs, das der Jmmediat- Untersuchungs-Commisfion dringend cinschärfle, im Fall fortgesetzter Weigerung von meiner Seite ernstere Zwangsmittel als bisher gegen mich anzuwenden, wiederholte ich entschieden meine Weigerung, und erklärte zugleich dem Kammergerichtsrath Kuhlmeier, der von mir vertrauliche Mittheilungen über Gegenstände der Untersuchung, die meine Freunde betrafen, wozu ich mich früher willig verstanden hatte, begehrte, „daß ich zu Männern, die so wenig ihre Selbständigkeit als gerichtliche Beamte zu vertheidigen wüßten, kein Vertrauen mehr habe', mich folglich auch zu keinen vertraulichen Mittheilungen fernerhin bereit finden lasse." Der Kammergerichtsrath Hoffmann setzte mich nicht lange darauf von den eben erwähnten Jndicien in Kenntniß. Sie beruhten auf der Angabe eines gewissen Justizraths Hvffmann in Rödelheim bei Frankfurt a. M., der vor dem großherzoglich hessischen RegierungSbcvollmächtigten im Verhöre ausgesagt hatte: „Er, Hoffmann, habe 1815 an der Spitze eines geheimen Bundes gestanden, dessen Zweck gewesen sei, auf die Vereinigung Deutschlands unter einem Oberhaupte (etwa des Königs von Preußen) mit ständischer Verfassung hinzuwirken. Der durch ganz Deutschland verbreitete Bund, in den auch, jedoch wider seinen Willen, Studenten aufgenommen worden wären, sei jedoch bald nach seiner Entstehung im Herbst 181,5 auf einer Versammlung zu Frankfurt a. M. aufgelöst worden, nachdem sich die Mitglieder gegenseitig Verschwiegenheit eidlich gelobt hätten. Ich sei, so lange der Bund bestanden, einer der eifrigsten Beförderer seiner Ausbreitung gewesen u. s. w.
Da meine Stellung zu der untersuchenden Behörde mir nicht erlaubte, mich gegen die Anschuldigungen des Hvffmann, denen er tückisch die Vermuthung zugesellt hatte, der Bund möge noch wohl im Geheimen fortbestehen, zu vertheidigen, so mußte ich mich darauf beschränken, zu Protokoll auszuführen, „daß diese neuen Beschuldigungen, wenn man ihnen auch Glauben beimessen wollte (obgleich sie von einem gewissenlosen Menschen herrührend keinen verdienten), die Ausführung des einmal gefaßten Beschlusses der Jmmediat-Untersuchungs- Commission nicht hemmen dürften. Denn wären sie auch gegründet, so 1. sei ich zu jener Zeit nicht preußischer, sondern toniglich schwedischer Unterthan gewesen. 2. Auf jeden Fall sei das Vergehen, dessen die Angaben des Hoffmann erwähnten, nach den ausdrücklichen Bestimmungen der rheinischen Criminalgesctze verjährt."
Grenzboten III. 1862. 34