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Ludwig von Mühlenfels : als Gefangener der Stadtvoigtei in Berlin : (1819-1920).
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die Untersuchung wider mich zu führen, auch dem Obcrlandsgericht in Breslau (welchem mittlerweile durch einen königlichen Befehl das Erkenntniß m dieser Angelegenheit zugelviesen worden sein sollte) das Recht der Urtheilsfällung über mich absprechen müsse, mir es vorbehalte, diesem Gerichtshof meine Reckte zu seiner Zeit auszuführen und zu dem Behuf um die Zuordnung eines Rechts­beistandes nachsuche, wenn nicht die Commission mir die nöthigen Hülfsmittel für die Ausarbeitung meiner Rcchtsausführuug gewähren wolle. Die Wahl eines Veitheidigers, der sich nach beendigtem Contumacialverfahren mit mir be­sprechen könne, wurde mir zugestanden.

Am r8. Mai legte mir der Kammergerichtsrath einen allerhöchsten Cabinets- befebl vom 6. Mai 1820 des Inhalts vor:Se. Majestät entlassen den bis­herigen Hauptslaatsprocurator, Ludwig von Mühlcnfels, seines Amtes, weil derselbe in der wider ihn schwebenden Crimiualuntersuchung so gravirt sei, das; ihm sei« Amt nicht füglich serner anvertraut werden könne. Ein Begleitschreiben des Justizministers von Kircheisen, an die Jmmediat- Untersuchungs-Commission gerichtet, suchte meine Entlassung aus den Befugnissen, welche das rheinische Gesetz der Regierung ertheile, zu rechtfertigen und gab meinen Trotz und Ungehorsam sogar gegen allerhöchste Befehle als Beweggrund meiner Verabschiedung an. Da mein Gehalt, dessen Hälfte mir bisher monatlich zu mei­ner Ernährung im Gefängniß war ausgezahlt wvrden, nun wegsiel, so wurden mir 12 Gr. täglich dem königlichen Befehl gemäß ausgesetzt.

Zwei Mvuate nach dem Beschlusse der Commission, das Contumacialver­fahren betreffend, begann^endlich dieses mit einer neuen fruchtlosen Ermahnung des Herrn Jnquirenten, mich auf die Untersuchung einzulassen; indessen weigerte ich mich so wenig jetzt als früher vor dem Regierungsrath Grano, die vom geheimen Staatsrath Daniels in Köln aufgenommenen Protokolle als richtig und mit meinen damaligen Erklärungen übereinstimmend anzuerkennen; dagegen mußte ich die Anerkennung dreier von mir an den vr. Jung in Berlin ge­schriebenen Briefe, die Herr Hoffmann mir im Original vorlegte, mit der Er­klärung ablehnen,daß eine solche Anerkennung eine Einlassung in die Unter­suchung enthalten würde." Trotz der Versicherungen des Herrn Jnquirenten, die Untersuchung werde in acht Tagen beendet sein, zog sie sich bis zu Ende des Augustmvnats hin. Sie schloß damit, daß der Herr Jnquirent mir den Inhalt der von ihm aufgenommenen, siMies kireti in Gegenwart des Advocaten Haaß, der als mein Nechtsbeistand dazu berufen worden war, vorlas. Nach fünf Vierteljahren erfuhr ich solchergestalt endlich alles, wessen ich beschuldigt war. Dock waren die in der Kpeeivs tseti zusammengestellten Beschuldigungs­punkte eben nicht geeignet, mir das Räthsel, was die Jmmediat-Untersuchungs- Commission bewogen haben könne, die Criminaluntersuchung gegen mich zu er­öffnen, zu lösen. Die Versicherungen des Herrn Jnquirenten, daß ich unfehlbar inner-