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Commission, damit fortzufahren und über den Erfolg an den Justizminister von Kircheisen zu berichten."
Der Kammergerichtsrath Hoffmann forderte mich nach Borlesung des allerhöchsten Befehls zur Erklärung auf, die ich dahin gab: „Vor allem müsse ich bemerken, das; der königliche Befehl auf der unrichtigen Voraussetzung beruhe, mir sei der Ungrund meiner Berufung aus das rheinische Gesetz bedeutet worden; das sei nie geschehn. Wolle ich auch annehmen, daß der König, im Fall ich wirklich des Hochverrats beschuldigt sei, commissarische Richter ernennen könne, so dürfe ich doch unter keiner Bedingung gezwungen werden, aus die Form der Untersuchung und der Urth e ilsfindun g nach rheinischem Recht Verzicht zu leisten; ich könne also nicht umhin, auf meiner Weigerung zu bestehen, bitte aber um die Vergünstigung, mich noch einmal in einer ehrerbietigen Borstellung an Se. Majestät wenden zu dürfen, um den Borwurf des Ungehorsams von mir abzuwenden." Der Kammergerichtsrath machte mir, nachdem meine Erklärung zu Protokoll genommen war, mit bedenklicher Miene die Bemerkung, „daß meine Weigerung, worauf ich dem königlichen Befehl zum Trotz beharre, das Verbrechen beleidigter Majestät involviren könne," worauf ich über die Strafbarkcit meiner Weigerung das Erkenntniß eines Gerichtshofs begehrte. Weder aus das eine noch das andere Gesuch ertheilte mir die Jmmediat-Untersuchungs-Commission je Bescheid.
Die Anwendung der Zwangsmittel hatte mittlerweile ihren Anfang gekommen. Meine Bibel ausgenommen, waren mir alle Bücher, Papier. Feder und Tinte, mit einem Worte alles, was mich hätte einigermaßen in meiner Einsamkeit zerstreuen können, entzogen worden. Ich gestehe es, härter konnte ich nicht gepeinigt werden. Jede andere Tortur würde ich leichter überwunden haben; ich prüfte mich deshalb für die ungewisse Zukunft, denn als der Kammcrgerichtsrath Hoffmann mir versicherte, man würde zu härteren Zwangsmitteln, z. B. Wasser und Brod schreiten, wenn die gelinden, wie er's nannte, ihren Zweck verfehlen sollten, so ließ ich mir von Stunde an blos Mittags eine Wassersuppe aus dem Speisehause bringen und begnügte mich mit dieser kargen Kost einen vollen Monat hindurch, worauf mein Jnquirent es bei dem schon angeordneten Zwangsmittels bewenden ließ.
Zwei Monate verstrichen so ohne die geringste Veränderung. Am 15. April 1820 faßte die Immediat-Untersuchungö-Cvmmission endlich den Beschluß, dle Untersuchung Wider mich in eoiMnmeitrm zu führen, weil die angewandten Zwangsmaßrcgeln ohne Erfolg geblieben waren. Der Herr Hvffmann machte mich mit diesem Beschluß der Commission bekannt. Ich erklärte zu Protokoll: „daß ich. ohne ein solches Verfahren hindern zu können, gleichwohl, wie ich die königliche Jmmediat-Untersuchungs-Cvmmission für rechtlich unbefugt halte,