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geordnetcnhaus dagegen konnte sich nicht verhehlen, daß die durchgeführte Reorganisation in ihren Konsequenzen zu einer Ucberschreitung des bestehenden Gesetzes über die Wehrpflicht führen müsse. Deshalb hat das Haus die Resolution gefaßt, daß die Regierung, wenn sie die Reorganisation aufrecht erhalten will, „verpflichtet bleibt, spätestens dem nächsten Landlage ein Gesetz behufs Abänderung des Gesetzes vom 3. Sept. 18l'4 über die Verpflichtung zum Kriegsdienst vorzulegen." Die Regierung hat dies zugesichert, und somit steht im nächsten Landtag die Entscheidung der principiellen Frage bevor.
Finanziell suchte das Abgeordnetenhaus von den Positionen der Ncgicrnng soviel als möglich zu ersparen. Das Detail können mir auf sich beruhen lassen. Die Abstimmungen aber über die zu bewilligenden Summen sind während der letztes Tage der Gegenstand eines so lebhaften Streites gewesen, daß wir sie nicht unerwähnt lassen dürfen. Die Regierung forderte an Mehrkosten für die Armee-Reorganisation für die zweite Hälfte des Jahres 1861 im Ganzen 4,882,025 Thlr. Die Fraction Behrend wollte von dieser Forderung gar nichts bewilligen, so lange die Regierung nicht die zweijährige Dienstzeit zugestanden habe; die Verantwortlichkeit für einen solchen Beschluß war weniger schwer, weil die Fraction vorhcrwußte, daß, sie dabei unbedingt in einer sehr kleinen Minorität bleiben würde. Zu der Abstimmung aber, in welcher die völlige Verweigerung der geforderten Summen in Frage gestanden hätte, ist es gar nicht gekommen. Die große Majorität des Hauses war entschlossen, die Forderung der Regierung mit einem Abzug zu bewilligen. Die Differenz bestand nur hinsichtlich der Höhe des Abzuges. Der Abgeordnete Kühne beantragte 750,000 Thlr. zu streichen; v. Vincke wollte eine Million absetzen. Die Differenz der beiden Amendements beträgt also 250,000 Thlr.; principiell stim- ,men sie vollständig übercm. Vor der Abstimmung erklärte die Regierung sich mit dem Amcndcment Kühne einverstanden, und dieses wurde mit 159 gegen 143 Stimmen angenommen. Die große Vincke'sche Partei war dabei in sich selbst gespalten;- ein Theil stimmte mit Kühne für, ein Theil mit Vincke gegen das Amen-
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Dies ist der Hergang. , An vielen Stellen will man nun in der Abstimmung über das Kühne'sche Amcndcment einen Maaßstab finden, an dem bei den bevorstehenden Wahlen die Kandidaten gemessen werden sollen. Namentlich die Kölnische Zeitung und die Nationalzeitung legen darauf großes Gewicht. Sie vermissen bei denen, die mit Kühne gestimmt haben, dic nöthige Fcstigkcit. Wir müssen gestehen, daß uns dics unverständlich ist. Die viertel Million, welche Vincke mehr absetzen wollte als Kühne, kommt für einen Staat wie Preußen nicht in Betracht. Im Verhältniß zu dem ganzen Kriegsbudget ist es wie ein Tropfen im Meer. Außerdem aber ist zwischen den beiden Amendcmcnts kein Unterschied vorhanden. Man sagt uns zwar, der währe Unterschied habe nicht in dem Mehr oder Weniger dcs Abstrichs, sondern in der Frage gelegen, ob man gegen das Ministerium und sein Verfahren in der Militärfrogc eine kleine Niederlage der Minister herbeiführen müsse oder nicht; diese Absicht habe man wol durch das Vincke'sche, aber nicht durch das Kühne'sche Amcndcment erreichen können, weil. mit dem letzteren die Regierung sich bereits einverstanden erklärt hatti. Das würde mit anderen Worten heißen: man wollte die Zähne zeigen, aber nicht beißen. Das kann der Sinn dcs Vinckc'schen Amendements nicht gewesen sein.
In diesem Stadium wird die Frage wieder vor das neue Abgeordnetenhaus kommen. Man hat wol Ursache zu wünschen, daß sie nicht unerledigt in die neue Legislaturperiode hinübergcschlcppt wäre. Als im Mai d. I. im Abgeordnetenhaus über das Kriegsbudget verhandelt wurde, sagte der Abgeordnete v. Berg voraus, daß die Militärfrage, wenn sie jctzt nicht erledigt werde, dic Wahlfragc werden Würde. Er fügte hinzu: „Als Wahlfrage mag ich mir jede Frage gefallen lassen,