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„Unter den vielen Provinzen Deutschlands hcit Sachsen sich den Ruhm det' wohlgesittetsten, insonderheit seit der prächtigen Regierung ihres königlichen Kurfürstens Friedrich Augusts, erworben; ihre Sorgfalt sür das Ergötzen der Sinne ist am weitesten gegangen, und hat sich auch auf das Gehör erstrecket; dadurch hat ihre Sprache, die in dem Reichthum und Deutlichkeit der Wörter mit andern Mundarten schon längst geeifert hat, zum wenigste» in dem Wohlklang den Vorzug über alle andern Aussprachen iu Deutschland behauptet." Sehr angelegentlich spricht sich Bodmer darüber aus in der Vorrede zu Breitingers Buche, offenbar in der Absicht den schwebenden Streit gütlich beizulegen; er ist dabei beflissen, zugleich den „Provinzen" nachdrücklich ihr Recht zu bewahren uud zugleich die Sachsen über ihren Anspruch völlig zu beruhigen, es ist merkwürdig, mit welcher fast ängstlicher Ergebenheit gegen diese. i>r beweist ausführlich das Recht aller Provinzen zu einem eignen Urtheil: „Hat der Gebrauch, heißt es, nichtseinen tiefen Grund in der Natur und Vernunft, seh ich nicht warum eine Provinz nicht mit demselben Recht, wie eine andere, ihren eigenen Gebrauch dem andern, der eben so mangelhaft ist. vorziehen dürfte." Darauf aber: „So viel mir bekannt ist, hat Meisten das beste Recht von andern Provinzen Deutschlands zu fodcrn, daß sie ihre eigene Aussprache und Mundart für die seinige verlassen; allermaßen es darinnen wahre Vorzüge vor allen andern ausweisen kan, die in der Natur uud der Absicht der Sprache gegründet sind. Ich glaube auch nicht, daß irgend eine Provinz des deutschen Reichs mit Gedanken umgehe, mit ihm um dieses Recht zu streiten, oder wenn es einer oder der audern in den Sinn kommen sollte, daß solche zu ihrem Behuf bündigern Titel anziehen könnte." Dies das Zu- gestäudniß, daraus die bescheidnen Einschränkungen uud Bedingungen: „Dennoch wird mnn den Kuustlehrern anderer Provinzen vergönnen, die Vortheile zu untersuchen, welche solche Provinzen, über die Meissen keine angcbohrne Herrschaft hat, vermögen sollen, ihre Aussprache und Mundart der Meißui- schen unterwürfig zu machen. Es wird keinen so blinden Gehorsam von Jemanden fodern, daß er solche auf sein bloßes Wort glauben solle, ohne daß er sie einsehe . . . am wenigsten wird es denjenigen das Recht dieser Untersuchung sperren, welche es aufrichtig meinen und das Herz haben, ihre eigene ihnen angewöhnte Mundart gegen einer bessern zu verlassen . . . : Die eigene Ehre und die Liebe zu ihrer Sprache erfodcrn, daß die Sachsen diese Untersuchung den Sprachlehrern anderer deutschen Provinzen vielmehr erleichtern als sperren .... Je mehr die Gelehrten anderer Provinzen die wirklichen Vorrechte der Meißnischen Mundart einsehen werden, desto mehr Eifer werden sie bekommen, dieselbe an ihrem Orte ausznbreiteu." .. . „Zudem ist das Naturell, das zum Aufnehmen einer Mundart und Aussprache nothwendig ist, nicht so lediglich an das sächsische Clima gebunden.".... „Wiewohl die Mundart Gmizbotcn I. 14