Digitale Sammlung Deutscher Kolonialismus → Geschichte der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika von ihrer Gründung bis zum Jahre 1910 → Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
Digitale Sammlung Deutscher Kolonialismus → Geschichte der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika von ihrer Gründung bis zum Jahre 1910 → Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
Geschichte der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika von ihrer Gründung bis zum Jahre 1910Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und KartenVII. Bergverordnungen, auf Bergrechte bezügliche Verträge, Abmachungen, Schriftwechsel, Bekanntmachungen und Formulare
Geschichte der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika von ihrer Gründung bis zum Jahre 1910Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und KartenVII. Bergverordnungen, auf Bergrechte bezügliche Verträge, Abmachungen, Schriftwechsel, Bekanntmachungen und Formulare
- 169 1. Kaiserliche Bergverordnung vom 25. März 1888
- 180 2. Plan der ersten Einrichtung der Bergbehörde für das südwestafrikanische Schutzgebiet
- 182 3. Anschreiben zur Dienstanweisung für das Bergamt
- 183 4. Dienstanweisung für das Bergamt der Deutschen Colonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika
- 206 5. Nachtrag zur Dienstanweisung für das Bergamt
- 209 6. Kaiserliche Bergverordnung vom 15. August 1889
- 222 7. Neuer Schürfschein der Deutschen Colonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika
- 227 8. Vertrag über die Grenzen der Berggerechtsame im Jan Jonker- und Hererogebiet
- 228 9. Kaiserliche Bergverordnung für Deutsch-Südwest-Afrika vom 8. August 1905
- 255 10. Denkschrift des Geheimrat Professor Dr. Arndt über die Bergerechtsame der deutschen Colonial-Gesellschaft
- 264 11. Eingabe der Deutschen Colonial-Gesellschaft an die Kolonial-Abteilung wegen Einführung der Bergverordnung vom 8. August 1905 in ihrem Gebiet
- 266 12. Entwurf eines Vertrages zur Uebernahme der Bergverordnung vom 8. August 1905 im Gebiet der Colonial-Gesellschaft
- 271 13. Vereinbarung zwischen der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika und dem Reichskolonialamt zur Uebernahme der Bergverordnung vom 8. August 1905 hinsichtlich ihrer sämtlichen Bergwerksgerechtsame vom 17. Februar / 2. April 1908
- 277 14. Eingabe an das Reichskolonialamt um die Verleihung des Rechtes an die Deutsche Kolonial-Gesellschaft, auch nach dem 1. Oktober 1908, Gebiete ihrer Bergrechte für den Abbau auf Diamanten und Edelsteine zu sperren
- 278 15. Antwort des Reichskolonialamtes auf die Eingabe der Gesellschaft vom 18. September 1908 wegen Sperrechtes
- 279 16. Verfügung des Reichskolonialamtes betreffend Bergbau im Gebiete der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika vom 22. September 1908
- 280 17. Verfügung des Reichskolonialamtes wegen Behandlung der vor dem 22. September 1908 erworbenen Schürfrechte
- 280 18. Antwort der Gesellschaft auf die Verfügung vom 30. September wegen Behandlung der vor dem 1. Oktober 1908 erworbenen Schürfrechte
- 281 19. Kolonialamt geforderte Verpflichtungen der Gesellschaft für eine Verlängerung der Sperre
- 282 20. Abkommen über den Bergbau auf Diamanten im Sperrgebiet der Deutschen Kolonial-Gesellschaft vom 28. Januar 1909
- 285 21. Verordnung betreffend den Handel mit südwestafrikanischen Diamanten
- 287 22. Bekanntmachung
- 287 23. Neuer § 10 des Abkommens vom 17. Februar / 2. April 1908
- 288 24. Eingabe der Lüderitzbuchter Kommission an den Staatssekretär des Reichskolonialamtes wegen Ausdehnung und Abgrenzung des Diamanten-Schürf- und Abbaufeldes im Sperrgebiet
- 292 25. Vertrag betreffend Schürfen uind Bergbau im Lüderitzbuchter Diamantengebiet
- 295 26. Vertrag zwischen der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika und der Metallurgischen Gesellschaft A. G. in Frankfurt a. M. vom 20. / 23. Februar 1909
- 300 27. Verordnung des Reichskanzlers zur Ausführung der Kaiserl. Verordnung, betreffend den Handel mit südwestafrikanischen Diamanten, vom 16. Januar 1909 (Reichsgesetzblatt S. 270) vom 26. Februar 1909
- 301 28. Verordnung des Reichskanzlers, betrefend die Kaiserl. Bergverordnung für Deutsch-Südwestafrika vom 8. August 1905, vom 26. Februar
- 302 29. Schreiben des Reichskolonialamtes wegen Aenderung des § 3 des Vertrages vom 28. Januar 1909, vom 18. Mai 1909
- 304 30. Nachtragserklärung zu dem zwischen dem Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts und der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika geschlossenen Abkommen vom 28. Januar 1909
- 304 31. Widerspruch des Bezirksamtmanns Böhmer gegen die Umwandlung der Schürffelder der Diamantfelder-Meteorgesellschaft m. b. H. in Edelmineralbergbaufelder
- 306 32. Widerspruch des Bezirksamtmanns Böhmer gegen die Umwandlung der von der Kolonial-Gesellschaft bei Bogenfels belegten Edelmineralschürffelder in Edelmineralbergbaufelder
- 307 33. Eingabe der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika an den Staatssekretär des Reichskolonialamts wegen des Einspruches des Bezirksamtmanns Böhmer
- 309 34. Verfügung des Reichskolonialamts, den Widerspruch des Bezirksamtmanns Böhmer fallen zu lassen
- 309 35. Neue Eingabe der Gesellschaft an das Reichskolonialamt wegen der Umwandlung ihrer Schürffelder bei Bogenfels in Bergbaufelder
- 311 36. Antwort des Staatssekretärs des Reichskolonialamts auf die Eingabe der Gesellschaft vom 16. August 1909
- 312 37. Zusammenfassende Darstellung über die Vorgänge im Diamantengebiet
- 320 38. Eingabe der Zweigniederlassung Swakopmund an die Kaiserliche Bergbehörde
- 323 39. Bescheid der Bergbehörde auf die Eingabe der Zweigniederlassung Swakopmund vom 8. Oktober 1909
- 323 40. Eingabe der Gesellschaft an das Reichskolonialamt wegen Anzweiflung ihrer Berggerechtsame auf das Gebiet zwischen Khuiseb und 26. Breitengrad
- 325 41. Bescheid des Reichskolonialamts auf die Eingabe vom 11. Oktober 1909
- 326 42. Beschwerde der Gesellschaft beim Reichskolonialamt über die Bergbehörde wegen Verweigerung der Abschriften aus den Schürfregistern
- 329 43. Beschwerde der Gesellschaft beim Reichskolonialamt wegen Verhaltens der Bergbehörde
- 330 44. Beschwerde der Zweigniederlassung Swakopmund beim Gouverneur über die Bergbehörde
- 331 45. Bescheid des Gouverneurs auf die Beschwerde über die Bergbehörde vom 8. Oktober
- 336 46. Beschwerde der Gesellschaft beim Reichskolonialamt über den Gouverneur wegen einbehaltener Schürfgebühren
- 338 47. Erneute Eingabe wegen Auszahlung der zurückgehaltenen Schürfgebühren und des Gebiets zwischen Khuiseb und dem 26. Breitengrad
- 339 48. Beschwerde der Gesellschaft beim Reichskolonialamt über das Verhalten des Bezirksamtmannes Böhmer
- 342 49. Schreiben des Generalbevollmächtigten Dr. Ratjen an den Vertreter der Bergbehörde wegen Feldessteuer auf Edelmineralbergbaufelder
- 343 50. Schreiben der Bergbehörde an die Zweigniederlassung Swakopmund wegen Feldessteuern von Edelmineralbergbaufeldern und den Pomonaschürffeldern der Gesellschaft vom 14. Februar
- 344 51. Beschwerde der Gesellschaft beim Reichskolonialamt über die Bergbehörde wegen Nichtabführung von Feldessteuern auf Edelmineralbergbaufelder und Verfallserklärung der Pomonaschürffelder
- 347 52. Entwurf der Gesellschaft zu einem Vertrage über die endgültige Regelung der Berggerechtsame und sonstiger zwischen Gesellschaft und Regierung schwebender Besitzfragen
- 353 53. Vertragsentwurf des Reichskolonialamts über die endgültige Regelung der Berggerechtsame und sonstiger zwischen Gesellschaft und Regierung stehender Besitzfragen
- 360 54. Schreiben der Gesellschaft an das Reichskolonialamt, in dem die Nebenabmachungen zu dem Vertrage über die endgültige Regelung des Besitzstandes der Gesellschaft festgelegt werden
- 361 55. Die Bergrechte der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika
- 365 56. Schreiben des Staatssekretärs des Reichskolonialamts an die Gesellschaft, mit dem neue Verhandlungen zur endgültigen Feststellung des Besitzstandes der Gesellschaft eingeleitet werden
- 371 57. Erwiderung der Gesellschaft auf das Schreiben des Staatssekretärs vom 25. Februar 1910 mit der Zustimmungserklärung zu weiteren Verhandlungen
- 377 58. Vertrag vom 7. Mai 1910 zwischen dem Reichskolonialamt und der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika
- 383 59. Vertrag vom 7. Mai 1910 zwischen dem Reichskolonialamt und der Deutschen Diamanten-Gesellschaft m. b. H.