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- 175. Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in dem Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie.
- 176. Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kopagnie.
- 177. Verordnung, betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse auf den zum Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie gehörigen Salomoninseln.
- 178. Erlaß, betreffend die Ausdehnung von Verfügungen des Reichskanzlers auf die zu dem Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie gehörigen Inseln der Salomonsgruppe.
- 179. Verordnung, betreffend die Ausdehnung von Verordnungen der Direktion der Neu-Guinea-Kompagnie auf die dem Schutzgebiete derselben zugelegten Inseln der Salomonsgruppe.
- 180. Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie, vom 1. November 1886, unter Berücksichtigung der durch die Dienstanweisung vom 3. August 1888 eingeführten Aenderungen.
- 181. Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie.
- 182. Anweisung, betreffend die Ausführung von Zustellungen im Gerichtsbezirke des Bismarck-Archipels und der zum Schutzgebiete der Neu-Guinea-Komapgnie gehörigen Salomons-Inseln.
- 183. Verordnung, betreffend den Eigentumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie.
- 184. Anweisung, betreffend das Verfahren bei dem Grunderwerb der Neu-Guinea-Kompagnie.
- 185. Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung der Kaiserlichen Verordnungen vom 20. Juli 1887, betreffend den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie.
- 186. Verordnung, betreffend Einrichtung von Grundbuchbezirken, Zeitpunkt für Anlegung von Grundbüchern und Anträge auf Eintragung von Grundeigentum im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie in das Grundbuch.
- 186a. Verordnung, betreffend die Einrichtung von Grundbuchbezirken.
- 187. Verordnung, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes auf den zum Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie gehörigen Salomoninseln.
- 188. Verordnung, betreffend die Durchführung des Gesetzes vom 4. Mai 1870 über die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes.
- 189. Instruktion zu dem Gesetze vom 4. Mai 1870, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes.
- 190. Verordnung, betreffend die Erhebung von Gebühren für die auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 über die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes in dem Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie vorzunehmenden Geschäfte.