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Digitale Sammlung Deutscher Kolonialismus → Die Deutsche Kolonialgesetzgebung

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Die Deutsche Kolonialgesetzgebung → → Zweiter Theil. - Bestimmungen für die einzelnen Schutzgebiete. → E. Das Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie. → II. Rechtspflege.

  • 442 175. Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in dem Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie.
  • 444 176. Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kopagnie.
  • 447 177. Verordnung, betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse auf den zum Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie gehörigen Salomoninseln.
  • 447 178. Erlaß, betreffend die Ausdehnung von Verfügungen des Reichskanzlers auf die zu dem Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie gehörigen Inseln der Salomonsgruppe.
  • 448 179. Verordnung, betreffend die Ausdehnung von Verordnungen der Direktion der Neu-Guinea-Kompagnie auf die dem Schutzgebiete derselben zugelegten Inseln der Salomonsgruppe.
  • 449 180. Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie, vom 1. November 1886, unter Berücksichtigung der durch die Dienstanweisung vom 3. August 1888 eingeführten Aenderungen.
  • 457 181. Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie.
  • 460 182. Anweisung, betreffend die Ausführung von Zustellungen im Gerichtsbezirke des Bismarck-Archipels und der zum Schutzgebiete der Neu-Guinea-Komapgnie gehörigen Salomons-Inseln.
  • 467 183. Verordnung, betreffend den Eigentumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie.
  • 470 184. Anweisung, betreffend das Verfahren bei dem Grunderwerb der Neu-Guinea-Kompagnie.
  • 473 185. Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung der Kaiserlichen Verordnungen vom 20. Juli 1887, betreffend den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie.
  • 488 186. Verordnung, betreffend Einrichtung von Grundbuchbezirken, Zeitpunkt für Anlegung von Grundbüchern und Anträge auf Eintragung von Grundeigentum im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie in das Grundbuch.
  • 489 186a. Verordnung, betreffend die Einrichtung von Grundbuchbezirken.
  • 490 187. Verordnung, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes auf den zum Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie gehörigen Salomoninseln.
  • 490 188. Verordnung, betreffend die Durchführung des Gesetzes vom 4. Mai 1870 über die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes.
  • 492 189. Instruktion zu dem Gesetze vom 4. Mai 1870, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes.
  • 508 190. Verordnung, betreffend die Erhebung von Gebühren für die auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 über die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes in dem Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie vorzunehmenden Geschäfte.
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