Deutsch-Ostafrika.
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Anlage Vl.
Krricht -es Kommandos -er Gouvernements- flottille.
I. Die GouvernementK-FlottUe.
Die Küstendampfer.
L. Der Flußdampfer „Ulanga".
6. Die Dampfpinassen, v. Die Binnenseendampfer.
L. Die sonstigen Fahrzeuge, Leichter, Prähme, Boote rc. a.) an der Küste, b) aus den Binnenseen.
Die Küstendampfer.
Betrieb der Dampfer:
Der Betrieb der Gouvernements-Küstendampfer „Kaiser Wilhelm II.", „Rufiyi", „Rovuma", „Wami", „Kingani" erfolgte nach dem für das Etatsjahr 1902 aufgestellten Fahrplan sowie an der Hand der „Bestimmungen, betreffend die Beförderung von Reisenden und Gütern auf den Rüstendampfern des Kaiserlichen Gouvernements von Deutsch-Ostafrika". Die letzteren sind auf Grund der nunmehr vorliegenden Erfahrungen vollständig umgearbeitet worden und traten am 1. September 1902 in Kraft.
Der Fahrplan wurde ohne Störung durchgehalten.
Der Verkehr und die Einnahmen der Gouvernements- Küstendampfer gestalteten sich in den beiden letzten Jahren folgendermaßen:
Gesamtverkehr von Personen und Gütern mit den Gouvernements - Küstendampfern
pro 1901 und 1902.
Privat-
Europäer
1901 1902
Kopfzahl
Personen
Farbige
1901 ^ 1902
Kopfzahl
Gouvernements-
Ange
Europäer
1901 ^ 1902
Kopfzahl
und Schutztruppen- förige*)
! Farbige
1901 1902
Kopfzahl
Privat-Frachten
1901 1902
ebw
GouvernementS-
Frachten
1901 1902
ebw
713
4731/-.
>
3601 ! 4645
I
257
!> !
2971/2 951 18471/2
!l !
6068 4742
!
2427 4021
Gesamteinnahmen.
Rupien
Rupien
Rupien
Rupien
Rupien ! Rupien ^
Rupien
Rupien
Rupien
Rupien
Rupien
Rupien
3549
3344
14298.58
13 825
2976 ^ 3117
4708
8248.16
30 342.14 -l-
3039.45
für
Schleppen rc.
23 710.53
12 132
20105.16
*) Gouvernements-Personen und Güter werden auf den Küstendampfern kostenfrei befördert.
Die in Tabelle „Gesamteinnahmen" eingestellten Beträge find nach den für den Prtvatverkehr geltenden Personen- und Frachttarifen errechnet.