Jahrgang 
1904: 1902/1903
Entstehung
Seite
118
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Sa«oa.

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Verhältnis zu den Eingeborenen.

Rechtsprechung über Eingeborene.

Vermessung.

Besondere Ereignisse.

«s.

S L m s a.

I. Allgemeines.

Die Beziehungen zu den Eingeborenen ließen nichts zu wünschen übrig. Das Gouvernement trug keine Be­denken, das Gesuch Tanns, des früheren Kandidaten für die Königswürde in den letzten Wirren der internationalen Zeit, ihm die Rückkehr nach Samoa zu gestatten, zu ge­währen, und sah sich in der Voraussicht, daß durch die Anwesenheit dieses selbst in den Augen der ehemaligen Maliatoaanhänger bedeutungslosen jungen Mannes die Ruhe nicht gefährdet werden würde, nicht getäuscht. Die Verbannung zweier Sprecher nach Herbertshöhe ist kein Vorgang von Belang für die allgemeine Lage im Schutz­gebiet, sondern eine durch Zwistigkeiten lokaler Natur zwischen Eingeborenen veranlaßte Maßregel, die den: Unfrieden in den beteiligten Dörfern endgültig ein Ziel gesetzt hat. Die in dem einen Falle zwei Ortschaften außerdem noch auferlegte Geldstrafe wurde durch Arbeit auf der Pflanzung der gerade damals mit ihrer Tätigkeit beginnenden Deutschen Samoa-Gesellschaft aufgebracht.

Die Zunahme der gegen Eingeborene erlassenen Strafurteile ist nicht verursacht durch eine Zunahme der Kriminalität, sondern durch eine örtliche und sachliche Ausdehnung der Kompetenz des Bezirksrichters in samoa- nischen Strafsachen. Zur Entscheidung der zahlreichen samoanischen Land- und Titelprozesse wurde eine besondere Kommission, bestehend aus dem Kaiserlichen Bezirksrichter als Vorsitzenden und zwei nicht beamteten Beisitzern, ge­bildet. Eine aus angesehenen Eingeborenen zusammen­gesetzte zweite Kommission ist dazu bestimmt, auf Er­fordern der Land- und Titelkommission Gutachten über samoanische Sitten und Gewohnheiten zu erstatten. Der Land- und Titelkommission sind nur einige wenige Normen für das Verfahren vorgeschrieben' im übrigen ist ihr innerhalb der Grenzen der allgemeinen Gesetze jedes Mittel,, zur Erforschung der Wahrheit und zur Bildung ihrer Überzeugung gestattet.

Die Vermessung des Schutzgebiets ist im Zusammen­hange mit den Arbeiten des von der Göttinger Gesellschaft der Wissenschaften in Apia zeitweilig unterhaltenen Ob­servatoriums in Angriff genommen, zugleich ist die Anle­gung des Grundbuchs an Stelle der bisherigen unter der Herrschaft des Berliner Vertrags angelegten Land­register vorbereitet.

Ein überraschendes Ereignis war der in den ersten Tagen des November erfolgte vulkanische Ausbruch im Innern Savaiis. Savaii hat zwar eine jüngere geo­logische Geschichte als Upoln- doch hielt man bisher die vulkanische Tätigkeit allgemein für abgeschlossen. Nach den vorgenommenen Peilungen lag die Ausbruchsstelle von

Matantu 8.1V. z. 8. ca 17 engl. Meilen

Safune 8.8.1V. - 18 -

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