DeutschOstafrika.
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Deutsch-Ostafrika.
I. Allgemeines.
Das Territorium des Schutzgebietes hat keinerlei Territorium und Veränderungen erfahren. Landfrieden.
Zwischen dem Reichskanzler und der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft ist am 15. November 1902 ein Vertrag abgeschlossen worden, in welchem die Gesellschaft aus die wesentlichsten der ihr im Vertrag vom 20. November 1890 belassenen Privilegien und Vorrechte verzichtete, vor allem aus das Okkupationsrecht an Land, auf das Vorrecht in bezug auf den Eisenbahnbau, auf das Recht der Errichtung einer Notenbank und auf das Recht der Münzprägung. Nach der im Wege der Genehmigung des Etats für das ostasrikanische Schutzgebiet für das Rechnungsjahr 1903 erfolgten Zustimmung des Bundesrats und Reichstags zu den dem Reiche in den: Vertrag vom 15. November 1902 auferlegten finanziellen Lasten ist der Vertrag am 1. April 1903 in Kraft getreten.
Die Ruhe im Schutzgebiete wurde nur in vereinzelten Fällen gestört.
Im Bezirke Kilimatinde und Mpapua wurden die Eingeborenen durch Machenschaften gewissenloser Viehhändler beunruhigt, gingen, dadurch gereizt, auch gegen Unbeteiligte kriegerisch vor und bedrohten den im Bezirk Kilimatinde befindlichen Unteroffizier-Posten. Es gelang jedoch in kurzer Zeit die Ruhe wieder herzustellen.
Kleinere Unbotmäßigkeiten in den Bezirken Muanza und Songea wurden durch rechtzeitiges Eingreifen im Keime erstickt.
Der Sultan von Urnndi wurde durch eine Expedition der Militärstation Usumbura veranlaßt, die deutsche Herrschaft voll und ganz anzuerkennen.
Den Räubereien der Uhaleute im Bezirk Ujiji, die mehrere Male Postboten und Eingeborenenkarawanen überfallen hatten, wurde durch Festnahme und Aburteilung der Rädelsführer ein Ende gemacht.
Größere Unternehmungen der Portugiesen südlich des Rovuma veranlaßten die vorübergehende Stationierung eines Teiles der 3. Kompagnie Lindi an: Mittellauf des Rovuma, um die etwa übertretenden Eingeborenen zu entwaffnen und im deutschen Gebiet anzusiedeln.
Wie schon in früheren Jahren, wurden die Eingeborenen der Bezirke Moschi und Muanza durch räuberische Einfälle anscheinend aus englischem Gebiet kommender Massais mehrfach beunruhigt. Die letzteren wurden durch den Viehreichtum im deutschen Gebiet angelockt. Bei der großen Beweglichkeit der Maffaibanden und der Nähe der britischen Grenze hatten die nachgesandten Expeditionen nur teilweise Erfolg.
In der Organisation der Verwaltung traten keine Verwaltung, wichtigen Veränderungen ein. Trotz des unausgesetzten Strebens, dieselbe zu vereinfachen und das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben günstiger zu gestalten, ließ sich nur bei der Zollverwaltung und der Flottille
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