Jahrgang 
1904: 1902/1903
Entstehung
Seite
454
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Übersicht über die dis zum Abschluß des Kerichts neu erteilten Konzessionen.

1. Bau- und Betriebskonzession für die Kamerun- Eisenbahngesellschaft.

Nachdem das zur Gründung einer Gesellschaft unter der FirmaKamerun-Eisenbahngesellschaft" gebildete Syn­dikat, bestehend aus folgenden Herren:

1. Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein, Hoheit,

2. Fürst Christian Kraft zu Hohenlohe-Oehringen, Durchlaucht,

3. Schloßhauptmann Graf Borcke - Stargordt, Exzellenz,

4. Landesdirektor Freiherr von Manteuffel,

5. Rittergutsbesitzer H. von Borcke,

6. Rittergutsbesitzer M. von Hiller,

7. Geheimer Regierungsrat a. D. von Poschinger,

8. Rechtsanwalt Dr. Scharlach,

9. Dr. Max Schoeller,

10. Rittergutsbesitzer Freiherr von Cramer-Klett,

11. Hauptmann a. D. von Wedel,

12. Konsul Ren6,

den Antrag gestellt hat, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer Eisenbahn nach Wahl von der Küste im Mungotale nach Mundame oder im Mari- tale nach Jabassi zu verleihen, wird die Erteilung der beantragten Konzession auf die Dauer von 90 Jahren unter den nachstehenden Bedingungen für den Fall zuge­sagt, daß bis zum 1. Juli 1905

1. die Wahl der Bahnlinie im allgemeinen erfolgt ist,

2. die Gesellschaft mit einem für den Bau und Be­trieb der Bahn genügenden Kapital, welches mit Zustimmung des Reichskanzlers festzusetzen ist, und auf das bei der Gründung 25 o/o einzuzahlen sind, sich gebildet und mit einem vom Reichs­kanzler zu genehmigenden Statute die Rechts­fähigkeit erlangt hat.

§ 1 -

Der Bau und Betrieb erfolgt durch die von dem Syndikat gebildete Gesellschaft, welche ihren Sitz ent­weder in Berlin oder im Schutzgebiete Kamerun haben muß.

§ 2 .

Die Wahl des Vorsitzenden der Direktion und des obersten Betriebsleiters bedarf der Bestätigung der Auf­sichtsbehörde.

§ 3 -

Für den Bau der Eisenbahn gelten folgende Be­dingungen:

1. Die Spurweite soll mindestens 1 m betragen; die Bahn kann eingleisig gebaut werden; jedoch ist der Grunderwerb für ein Doppelgleis vorzu­sehen.

2. Für den Bau der Bahnlinie ist bei gleichen Preisen deutsches Material zu verwenden.