Dcutsch-Siidweslafrika.
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Anlage 1>. V.
Viehzucht.
u) Tierkraukheite«.
Rinderpest.
Die Rinderpest herrschte Anfang 1902 in Karibiber Distrikte und wurde von dort im April, als die Seuche daselbst im Erlöschen begriffen war, durch je einen Frachtfahrer des Windhuker und Rehobother Bezirks, die in ihre Gespanne einige nur mit Galle geinrpfte Ochsen eingereiht hatten, in den mittleren Teil des Schutzgebietes verschleppt. Durch rechtzeitige Isolierung der der Ansteckung verdächtigen Tiere und sofortige Jnrpsung des Bestandes gelang es in Windhuk, die Verluste auf wenige Tiere zu beschränken und einer Weiterverbeitung der Pest vorzubeugen, im Rehobother Distrikte dagegen hatte die Seuche, als die Meldung von ihrem Ausbruche nach Windhuk gelangt und der alsbald nach dort entsandte Tierarzt daselbst eingetroffen war, bereits aus eine Nachbarwerft übergegriffen. Da wenig Aussicht vorhanden war, unter diesen Umständen die Seuche aus ihren Herd zu beschränken, der stets rege Verkehr benachbarter Bastards untereinander die Durchführung einer solchen Maßnahme überdies außerordentlich erschwert, wurde sofort am Ausbruchsherde der Pest iu Kumkuß, ea. 25 kau südlich von Rehoboth, eine Gallenstation errichtet und die Jnrpfung sowohl der bereits infizierten Herden, als auch der noch gesunden Bestände der bedrohten Umgebung vorgenommen. Um einen möglichst großen Teil des Bastardlandes gemäß den früher geäußerten Wünschen seiner Bewohner durchimpsen zu können, erwies sich im Verlause des Jmpsgeschästes eine mehrmalige Verlegung der Gallenposten als notwendig' derartige Stationen wurden eingerichtet in Neuras, Duruchaus, Nuams und Hornkranz. Die Durchführung der Impfungen im Bastardgebiete stieß aus mancherlei Schwierigkeiten, mangelhafte Futter- und Wasserverhülttnisse zwangen mehrfach die Besitzer, den alten Wohnplatz auszugeben und mit einem mit günstigeren Bedingungen versehenen zu vertauschen, wodurch die strenge Durchführung der Quarantänevorschristen, über die sich hinwegzusetzen gerade die Bastards große Neigung besitzen, ungemein erschwert und eine Verschleppung des Krankheitsstoffes begünstigt wurde,' immerhin gelang es, 3036 Rinder, die der vorgeschriebenen Doppelinrpfung sowohl mit Galle, wie mit Blut unterworfen wurden, mit einem Verluste von 13,76 o/§ gegen Rinderpest zu immunisieren. Vielfach machte sich bei den Besitzern das Bestreben geltend, ihre Tiere nur gegen die augenblickliche Ansteckungsgefahr zu schützen, indem sie sich mit der Gallenimpsung begnügten und von der nachfolgenden Blutimpsung absahen. Da die hiermit erzielte Immunität nur 2 bis 3 Monate vorhält, die Tiere nach Ablauf dieser Zeit sich einer neuen Infektion wiederum zugänglich erweisen, also ungeimpsten gleich zu erachten sind, ist diese Art Impfung von sehr geringem Nutzen' mehrfach erfolgte in derart geimpften Beständen, wenn später eine Ansteckungsmöglichkeit gegeben war, ein frischer Krankheitsansbrnch,