Jahrgang 
1907: Zehnter Band. 1906
Entstehung
Seite
304
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304 Zweiter Teil. Bestimmungen für die afrikanischen und die Südsee-Schutzgebiete.

Anlage 2 zu Nr. 121).

Für jedes Bergwerk ist eine Doppelseite zu benutzen.

II. Muster: Kontrolllmch für die Bergwerksabgaben, Bezirk

1

2 .

3

4

Art

Name

Lage,

und Flächen-

f-H

jzj

des Berg-

des Berg-

inhalt

bau-

Werkes

des Bergbau-

3

feldes

feldes

§ 48 Abs. 2

$ 48 Abs. 2

Ziff. 2, § 50

§ 48 Abs. 2

Ziff. 6 B. V.

B. V.

Ziff. 3 § 50 B. V.

5 | 6

8 9

10

Name, Stand und Wohnort

des

des

des

des

Bergwerks-

Vertreters

des

Bergwerk­

eigen­

tümers

Nutzungs-

Betriebs-

eigen-

tümers

§ 48 Abs. 2 Ziff. 1, § 50

berech­

tigten

führes

B. V.

§ 3 B. V.

§ 67 B. V.

§ 60 B.V.

Gegen­

stand

der

Förde­

rung

Fiskal-

halbjahr

B8 Abs. 2 B. V.

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

21

Art

des Berg­werk­betriebes

Anzahl

der

täglich

beschäf­

tigten

farbigen

Arbeiter

Ungefähre Zeit

der

Eröff­

nung

der

Unter­

brech­

ung

der

Ein­

stel­

lung

des Bergwerk­betriebes

der geförderten Mineralien

Zahlung der Feldessteuer

Zahlung der von der Bergbehörde festgesetz­ten Förderungsabgabe

Art

Ö

Soll

Ist

Menge

(kg,

t,

0

E=

Be­

trag

CO

CO

CO

' 1 ö CO 0 Q5 -O ns

a

0

Betrag

0

Betrag

des Kassi buchs

cbm)

ci

P

Rp. H.

Sh

P

Rp. H.

P

Rp. H.

Sh

J25

Bemer­

kungen

Die Eintragungen in die Kolonnen 11 bis 20 sind laufend von Fiskal-Halbjahr zu Fiskal-Halbjahr zu bewirken.

130. Bekanntmachung des Kommandos der Kaiserlichen Schutztruppe von Deutsch-Ostafrika, betreffend Loslösung der Polizeitruppe von der Schutztruppe. Vom 27. August 1906.*)

Sämtliche Polizeiabteilungen werden mit dem 1. September d. Js. von der Schutztruppe losgelöst. Der gesamte, die Polizeitruppe betreffende Schrift- Wechsel ist von diesem Tage ab nicht mehr an das Kommando der Schutztruppe, sondern an das Gouvernement zu richten.

Die z. Zt. bei den einzelnen Polizeiabteilungen befindlichen Offiziere und Unteroffiziere werden vom gleichen Tage ab zum Gouvernement abkommandiert.

Daressalam, den 27. August 1906.

Kommando der Kaiserlichen Schutztruppe.

Frhr. v. Schleinitz,

Major.

*) Vgl. unten Nr. 181.