Jahrgang 
1907: Zehnter Band. 1906
Entstehung
Seite
18
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18 Zweiter Teil. Bestimmungen für die afrikanischen und die Südsee-Schutzgebiete.

14. Besclilufs des Bundesrats vom 18. Januar 1906, betreffend die Pflanzungsgesellschaft Kpeme in Togo.

(ßeichsanz. vom 17. Februar 1906, Kol. Bl. S. 118.)

In Gemäßheit des § 11 des Schutzgebietsgesetzes vom 25. Juli 1900 (Reichs- Gesetzbl. 1900, S. 813) wird nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht:

Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 18. Januar 1906 beschlossen, der mit dem Sitze in Berlin gegründeten Pflanzungsgesellschaft Kpeme in Togo die Korporationsrechte zu verleihen.

Auszug aus den Satzungen.

Auf Grund des iSchntzgebietsgesetzes wird unter der Firma: Pflanzungsgesellschaft Kpeme in Togo eine Kolonialgesellschaft errichtet, welche ihren Sitz in Berlin hat.

Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwertung von Grundbesitz, der Betrieb von Land- und Plantagen Wirtschaft, der Ein- und Ver­kauf und die Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Produkte sowie die Beteiligung an solchen Unternehmungen im deutschen Schutzgebiete in Togo und den benachbarten Kolonien.

Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt.

Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Auslande errichten.

In Ausführung ihrer Zwecke wird die Gesellschaft zunächst den gesamten Besitz derPlantage Kpeme in Togo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit allen Aktiven und Passiven erwerben.

Die Gesellschaft ist befugt, auf Beschluß der Hauptversammlung Schuld­verschreibungen auf Namen oder vorbehaltlich staatlicher Genehmigung auf Inhaber auszugeben und überhaupt Anleihen aufzunehmen.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 640 000 Mark, eingeteilt in Anteile zu je 100 Mark, und zwar gelten hiervon

480 000 Mark als Stammanteile und 160 000 Mark als Vorzugsanteile.

Für die 480 000 Mark als vollbezahlt geltenden Stammanteile bringt die Plantage Kpeme in Togo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren ge­samten Besitz mit allen Aktiven und Passiven in die Gesellschaft ein.

Auf die 160 000 Mark Vorzugsanteile sind 25 v. H. sofort, der Rest nacli »näherer Bestimmung des Aufsichtsrates einzuzahlen.

Innerhalb der ersten drei Geschäftsjahre kann das Grundkapital durch Ausgabe weiterer Vorzugsanteile durch Beschluß des Aufsichtsrates bis zum Höchsthetrage von 680 000 Mark Gesamtkapital oder 200 000 Mark Vorzugs­kapital erhöht werden.

Spätere oder weitergehende Erhöhungen bedürfen des Beschlusses der Hauptversammlung.

Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Sie sind unteilbar und haben die rechtlichen Eigenschaften beweglicher Sachen.

Über die Stammanteile werden sofort endgültige Anteilscheine ausgestellt und derPlantage in Kpeme in Togo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgehändigt, sobald sie ihr gesamtes Geschäft ordnungsgemäß auf die Gesell­schaft übertragen hat.

Für die Vorzugsbeteiligten werden zunächst Interimscheine ausgestellt, auf denen die geleisteten Teilzahlungen vermerkt werden. Die Interimscheine