Jahrgang 
1900: Vierter Theil. 1898 bis 1899
Entstehung
Seite
160
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An bang.

Gesetze und Verordnungen- betreffend Kmutschou.

141. Allerhöchste Grdre, betr. Verwaltung des Aiautschougebietes.

Vom 27. Januar 1898. >M. V. Bl. 1898, S. 63.)

Ich bestimme hierdurch Folgendes: Mit dem Eintreffen des nach China entsandten Bataillons Marineinfanterie und der Kompagnie Matrosenartillerie ist die Landungs- ,Abtheilung Meines Kreuzergeschwaders zurückzuziehen. Die gesammte Verwaltung des an der Kiautschou-Bucht vertragsmäßig an Deutschland überlassenen Gebietes wird von diesem Zeitpunkt an bis auf Weiteres dem Reichskanzler (Reichs-Marine-Amt) übertragen. Die militärische Besatzung für dieses Gebiet wird dem Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts unterstellt, welcher den Oberbefehl nach Meinen Anordnungen zu führen hat. Mit Bezug auf die höhere Gerichtsbarkeit über die militärische Be­satzung des überlassenen Gebietes sehe ich Ihren Vorschlägen entgegen. Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.

Berlin, Schloß, den 27. Januar 1898. rpilhelin.

Fürst v. Hohenlohe.

An den Reichskanzler (Reichs-Marine-Amt).

142. Verordnung des Staatssekretärs des Reichs-Alarine-Aints betr. Eröffnung eines Kontos für die Alarineverwaltung Kiautschou.

Voin 11. Februar 1898. (M. V. Bl. 1898, S. 37.)

Bei der Generalmilitärkasse ist ein Konto für die Marineverwaltung Kiautschou eröffnet worden.

Berlin, den 14. Februar 1898.

Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.

In Vertretung:

Perels.

143. Allerhöchste Ordre, betr. die Ehrengerichte für die zum Riautschougebiet gehörigen Offiziere.

Vom 1. März 1898. (M. V. Bl., 1898 S. 61.)

Ich bestimme hierdurch: Die Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere Meiner Marine vom 26. Juli 1895 erhält für die zum Kiautschou-Gebiet gehörigen