I. Deutsch-Ostafrika.
('Bericht des Medizinnlreferats.)
A. Ärztlicher Teil.
I. Allgemeines.
a. Das Sanitätspersonal und seine Verteilung.
Nach dem Etat sollte das europäische Personal für den Sanitätsdienst im Schutzgebiete bestehen aus:
39 Sanitätsoffizieren der Schutztruppe,
1 Sanitätsoffizier des Heeres,
59 Sanitätsunteroffizieren der Schutztruppe,
3 Regierungsärzten,
1 Gouvernementsapotheker,
1 Laboratoriumsgehilfen,
2 Kanzleigehilfen,
11 Schwestern des Deutschen Frauenvereins vom Roten Kreuz für die Kolonien.
Die drei neu in den Etat eingestellten Regierungsarztstellen konnten noch nicht besetzt werden; mit den ihnen zugedachten Aufgaben der Seuchenbekämpfung in den wirtschaftlich am meisten bedrohten Bezirken mußten Sanitätsoffiziere betraut werden, wie es schon in den letzten Jahren geschehen war.
Die Leitung des gesamten Sanitätsdienstes und die damit verbundene Verwaltungstätigkeit lag dem Medizinalreferat ob, das vom Oberstabsarzt der Schutztruppe wahrgenommen wurde. Drei Sanitätsunteroffiziere waren als Schreiber zugeteilt. Während des Berichtsjahres war der Oberstabsarzt wiederholt auf Besichtigungsreisen und einmal auf einer längeren Informationsreise über den Stand der Schlafkrankheit im Schutzgebiete abwesend; er wurde während dieser dienstlichen Abwesenheit durch den jeweils ältesten in Daressalam anwesenden Sanitätsoffizier vertreten.
Vier Sanitätsoffiziere und zehn Sanitätsunteroffiziere sowie ein Kanzleigehilfe fanden in den großen Krankenanstalten, nämlich dem Gouvernements-Krankenhause in Daressalam, dem Gouvernements- Krankenhause in Tanga und dem Sewa-Hadji-Hospital für Farbige in Daressalam Verwendung.
Medizinalberichte über die deutschen Schutzgebiete. l'JOy/lO. |