I. Deutsch-Ostafrika.
I. Allgemeines.
1. Sanitätspersonal.
Nach dem Etat sollte das europäische Personal für den Sanitätsdienst im Schutzgebiete bestehen aus:
43 Sanitätsoffizieren der Schutztruppe, i Sanitätsoffizier des Heeres,
68 Sanitätsunteroffizieren der Schutztruppe,
3 Regierungsärzten,
1 Chemiker, zugleich Gouvernementsapotheker,
2 Laboratoriumsgehilfen,
2 Kanzleigehilfen,
ir Schwestern des Deutschen Frauenvereins vom Roten Kreuz für die Kolonien.
Von den 3 Regierungsarztstellen war die eine schon Mitte des vorigen Berichtsjahres besetzt, die zweite wurde im Juli 1911 und die dritte Ende März 1912 besetzt. Die Stellen sind zur Zeit folgendermaßen verteilt:
1. Regierungsarzt der Nordbezirke mit dem Sitze in Amani,
2. » der Südbezirke mit dem Sitze in Lindi,
3. » am Yiktoriasee mit dem Sitze in Muansa.
Die Leitung des gesamten Sanitätsdienstes und die damit ver
bundene Verwaltungstätigkeit lag dem Medizinalreferat ob, das vom Oberstabsarzt der Schutztruppe wahrgenommen wurde. Zum Geschäftszimmer des Oberstabsarztes und Medizinalreferenten waren als Hilfsarbeiter ein Stabsarzt und als Schreiber 3 Sanitätsunteroffiziere zugeteilt.
Das Personal der großen Krankenhäuser, nämlich der Gouvernementskrankenhäuser in Daressalam und Tanga sowie des Sewa-Hadji- Hospitals für Farbige in Daressalam war dasselbe wie im Vorjahre.
In Betrieb gehalten wurden im Berichtsjahre dieselben Sanitätsdienststellen wie im Vorjahre. Gegen Ende des Berichtsjahres neu eingerichtet wurden die Sanitätsdienststellen in Muhesa und Korogwe
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