Jahrgang 
1915: 1911/12 / hrsg. vom Reichskolonialamt
Entstehung
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I. Deutsch-Ostafrika.

I. Allgemeines.

1. Sanitätspersonal.

Nach dem Etat sollte das europäische Personal für den Sanitäts­dienst im Schutzgebiete bestehen aus:

43 Sanitätsoffizieren der Schutztruppe, i Sanitätsoffizier des Heeres,

68 Sanitätsunteroffizieren der Schutztruppe,

3 Regierungsärzten,

1 Chemiker, zugleich Gouvernementsapotheker,

2 Laboratoriumsgehilfen,

2 Kanzleigehilfen,

ir Schwestern des Deutschen Frauenvereins vom Roten Kreuz für die Kolonien.

Von den 3 Regierungsarztstellen war die eine schon Mitte des vorigen Berichtsjahres besetzt, die zweite wurde im Juli 1911 und die dritte Ende März 1912 besetzt. Die Stellen sind zur Zeit folgender­maßen verteilt:

1. Regierungsarzt der Nordbezirke mit dem Sitze in Amani,

2. » der Südbezirke mit dem Sitze in Lindi,

3. » am Yiktoriasee mit dem Sitze in Muansa.

Die Leitung des gesamten Sanitätsdienstes und die damit ver­

bundene Verwaltungstätigkeit lag dem Medizinalreferat ob, das vom Oberstabsarzt der Schutztruppe wahrgenommen wurde. Zum Geschäfts­zimmer des Oberstabsarztes und Medizinalreferenten waren als Hilfs­arbeiter ein Stabsarzt und als Schreiber 3 Sanitätsunteroffiziere zu­geteilt.

Das Personal der großen Krankenhäuser, nämlich der Gouverne­mentskrankenhäuser in Daressalam und Tanga sowie des Sewa-Hadji- Hospitals für Farbige in Daressalam war dasselbe wie im Vorjahre.

In Betrieb gehalten wurden im Berichtsjahre dieselben Sanitäts­dienststellen wie im Vorjahre. Gegen Ende des Berichtsjahres neu eingerichtet wurden die Sanitätsdienststellen in Muhesa und Korogwe

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