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Deutsch-Ostafrika.
I Allgemeines.
Die gemischte deutsch-englische Grenzkommission hat während des Berichtsjahres die Linie der llberlandgrenze bis zum Kilimandjaro-Gebiet vermessen und an Ort und Stelle vermarkt. Dabei sind wertvolle geographische Daten über das bisher fast unbekannte Gebiet zwischen der Mara-Niederung und dem „ostafrikanischen Graben" gesammelt worden, auf Grund deren schon jetzt ausgesprochen werden kann, daß die sogenannte Masai-Steppe, soweit sie westlich vorn „ostafrikanischen Graben" gelegen ist, ein bewaldetes und ausreichend bewässertes Hügelland von so günstiger klimatischer Lage ist, daß es für europäische Besiedelung mit in Frage kommt. Die Grenzkommission wird nun noch den Anschluß der vermarkten Grenzlinie an die vorhandenen Festpunkte westlich des Kilimandjaro- Gebiets und die exakte Bestimmung der Länge von Mombassa auszuführen haben?)
Die öffentliche Ruhe ist im Berichtsjahre seitens der Eingeborenen keinen wesentlichen Störungen ausgesetzt gewesen. Unbedeutende Widersetzlichkeiten einiger außerhalb des friedlichen Machtbereichs der Stationen sitzenden Negerstämme in der Landschaft Turu (Bezirk Kilima- tinde) und auf der Halbinsel Majita (Bezirk Muansa) konnten durch polizeiliche Maßnahmen kleiner Abteilungen der Schutztruppe ohne Schwierigkeiten behoben werden. Die Gefahr, die den eingeborenen Bewohnern der nordöstlichen Grenzbezirke bisweilen von den Übergriffen räuberischer Masai-Horden gedroht hat, erscheint neuerdings in die Ferne gerückt, nachdem es der Protektorats-Verwal- tung von Britisch-Ostasrika anscheinend gelungen ist, die früher bei Nairobi und Naivasha wohnenden Masai- Stämme in abgelegenere Gebiete nördlich der Uganda- Eisenbahn zu drängen.
Bedauerlicherweise ist jedoch zu berichten, daß im nordwestlichen Teile des Schutzgebietes, wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem in steigender Entwickelung befindlichen Handel mit Fellen und Häuten, der sein Empor- blühen der durch die Uganda-Bahn und die englischen Dampfer aus dem Vietoria-Njansa geschaffenen Verkehrsmöglichkeit verdankt, Weiße Händler und deren farbige Emissäre den Angehörigen abgelegener Negerstämme gegenüber Leim Handel des öfteren mit solcher Rücksichtslosigkeit verfahren sind, daß die Verwaltung sich genötigt sah, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung den öffentlichen Verkehr in den gefährdeten Landschaften durch gesetzgeberische Maßnahmen zu beschränken und zu kontrollieren. Insbesondere mußte das Betreten der bekanntlich reichbevölkerten, jedoch mit der deutschen Verwaltung noch wenig vertrauten Sultanate Urundi und Ruanda seitens aller Privatpersonen mit Ausnahme der dort tätigen Missionare einer behördlichen Kontrolle unterstellt werden.
Territorium und Land frieden.
*) Die Kommission hat Mitte Dezember IWb ihre Arbeiten beendet.
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