Dentsch-Ostafrika
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Anlage VI.
Jahresbericht -es Kommandos -er Gouvernements-Flottille vom 1. April IM bis 31. Märr 1902.
I. Nie Goavrruemeuto-FloMllr.
Die Küstendampfer.
L. Der Flußdampfer „Ulanga".
0. Die Dampfboote, v. Die Binnenseen-Dampfer.
L. Die sonstigen Fahrzeuge, Prähme, Leichter, Boote rc. ») an der Küste, b) auf den Binnenseen.
Die Küstendampfer.
Der regelmäßige Betrieb der Gouvernements-Küsten- dampser „Kaiser Wilhelm II.", „Rufiyi", „Rovuma", „Wami", „Kingani" nach dem am 1. April 1901 veröffentlichten Fahrplan und nach den Bestimmungen, betreffend die Beförderung von Reisenden und Gütern „aus den Gouvernements-Dampsern" vom 23. August 1900 konnte ohne Störung durchgeholten werden.
Es wurden vom 1. April 1901 bis 31. März 1902 befördert:
I. an Personen:
a) europäische (Weiße) Gouvernements-Angehörige 257
b) farbige - -951
o) sonstige Europäer.713
ä) sonstige Farbige. 3601
II. an Gütern:
o) Gouvernements-Güter .... rund 2427 obm k) sonstige Güter. - 6068 -
Es wurden vom 1. April 1901 bis 31. März 1902 an Einnahmen*) erzielt:
I. an Personen:
a) für europäische Gouvernements-Angehörige 2 976,oo
b) für farbige Gouvernements-Angehörige . 4 708,oo
0) sonstige Europäer ........ 4549,oo
ä) sonstige Farbige. . . 14 298,58
Sa. 26 531,58
II. an Gütern:
e) Gouvernements-Güter.12 132,oo
1) sonstige Güter. 30 342,14
§) Schleppen, Dampfpinassen rc. . . . . 3 039,45
Sa. 70 045,53
Die fahrplanmäßigen Nord- und Südtouren wurden von den Dampfern „Rovuma" und „Rufiyi", die Zan- zibartouren von diesen und den Dampffahrzeugen „Wami"
*) Für die Gouvernementsgüter und Angehörigen, welche frei befördert werden, sind die den Tarifen entsprechenden Sätze eingestellt worden.