Deutsch-Ostafrika
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Deutsch-Ostafrika.
I. Allgemeines.
Das Territorium des Schutzgebietes hat keinerlei Veränderungen erfahren. Der Friede im Schutzgebiet wurde während des Berichtsjahres nicht gestört. Einige unbedeutende Unbotmäßigkeiten der Eingeborenen gegen ihre farbigen Oberen, sowie einige Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, wie Räubereien, Plünderungen w. konnten ohne Schwierigkeit durch Bestrafung der Schuldigen gesühnt werden.
Die Central-Verwaltung des Schutzgebietes arbeitete in zehn Referaten:
In. Handels- und Verkehrsangelegenheiten.
Id. Personalien.
II. Kommando der Schutztrnppe.
III. Finanzen und Zollangelegenheiten.
IV. Kommunal-Angelegenheiten.
V. Medizinal- und Veterinärwesen.
VI. Flotille und Schiffahrtsangelegenheiten.
VII. Bauangelegenheiten.
VIII. Landeskultur und Vermessungswesen.
IX. Schul- und Missionsangelegenheiten.
Die Geschäfte der Justizverwaltung wurden von dem Oberrichter wahrgenommen.
w Das Referat für Kommunalangelegenheiten wurde
im Berichtsjahre neu geschaffen, weil die Einführung der Kommunalordmmg und die gesammte Kommunalaussicht eure einheitliche Bearbeitung erforderlich machte. Verschiedene Referate konnten jedoch in einer Hand vereinigt werden. Wichtige Angelegenheiten wurden in gemeinsamen Sitzungen berathen. Zu denselben wurden, wie im Vorjahre, bei Fragen von allgemeiner Bedeutung auch die Vertreter der Kaufmannschaft herangezogen.
Das Schutzgebiet zerfällt in 23 Verwaltungsbezirke,' davon stehen 10 unter Civilverwaltnug, 13 unter Militärverwaltung.
Die Civilverwaltnngsbezirke sind:
Tanga,
Kilwa,
Pangani,
Lindi,
Wilhelmsthal,
Bagamoyo,
Dar-es-Salüm,
Kilossa,
Rnsiyi,
Langenburg.
Die Militärverwaltungsbezirke
sind:
Moschi,
Jringa,
Kisaki,
Ujiji,
Kilimatinde,
Usumbnra,
Mpapua,
Songea,
Tabora,
Muanza,
Bukoba,
Mahenge,
Bismarckburg.
Der Bezirk Usumbnra wurde erst im Berichtsjahre durch Abtrennung von dem Bezirk Ujiji geschaffen. Ver-
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Territorium und Landfrieden.
Central-Verwaltung.
Verwaltungsbezirke.