Jahrgang 
1906: 1904/1905
Entstehung
Seite
376
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Anlage M

1. Die Konzession, welche der Deutsch-Ostafrikanischen Bank unter dem 15. Januar 1905 erteilt wurde, ist dem Reichstag mittels besonderer Denkschrift von: 4. März 1905 Nr. 682 der Drucksachen vorgelegt worden.

2. Die Konzession zur Gewinnung von Mineralien in einigen Flußbetten von Deutsch-Ostafrika, welche dem in Durban wohnhaften Kaufmann Paul Wilken am 6. Februar 1903 erteilt worden ist abgedruckt in den Anlagen zur Denkschrift über die Entwickelung der deutschen Schutzgebiete in Afrika und der Südsee im Jahre 1902/03, Nr. 54 der Drucksachen ist durch die folgende Verfügung des Reichskanzlers abgeändert worden:

Abänderung

der dem Kaufmann Paul Wilken unter dem 6. Februar 1903 erteilten Konzession zur Ge­winnung von Mineralien in einigelt Flußbetten von Deutsch-Ostasrika.

Die im § 1 festgesetzte Frist von 12 Monaten wird auf zwei Jahre und die in § 2 Satz 1 festgesetzte Frist von zwei Jahren auf drei Jahre verlängert.

Berlin den 11. April 1904.

Der Reichskanzler,

gez. von Bülow.