amoa.
325
s
i
Kriminiüslatistik.
Anlage r. VIU.
1. Übersicht über die im Berichtsjahre 1904/05 gegen Europäer ergangenen Strafurteile.
Zahl
der
Fälle
Verurteilungen
Zucht
haus
Gefängnis
über unter
6 Monate 6 Monate
Haft
Geldstrafe
Frei
sprechungen
I. Gruppe.
Verbrechen und Vergehen
Hausfriedensbruch .
1
1
gegen Staat, öffentliche Ordnung und Religion:
Widerstand gegen die Staatsgewalt. .
4
—
— ^ 2
—
2
—
II. Gruppe.
Verbrechen und Vergehen
Beleidigung . . .
3
2
1 Einstellung
gegen die Person:
Körperverletzung
1
—
— 1
—
—
—
Herausforderung zum Zweikampf .
1
—
— —
—
—
1
III. Gruppe.
Verbrechen und Vergehen
Urkundenfälschung .
1
— 1
gegen das Vermögen:
IV. Gruppe.
Verbrechen und Vergehen
im Amt:
V. Gruppe.
Gemeingefährliche Verbrechen
und Vergehen:
VI. Gruppe.
Übertretungen und Verstöße gegen Verordnungen:
Zuwiderhandlungen gegen Polizeiver- verordnungen
4
4
2. Übersicht über die im Berichtsjahre 1904/1905 gegen Eingeborene ergangenen Strafurteile.
Bezeichnung
Zahl der zur Todesstrafe Verurteilten
Zahl der zu Freiheitsstrafen Verurteilten und zwar:
Zahl der zu Geldstrafen Verurteilten
Zahl der zur Prügeloder Ruten- strafe Verurteilten
der
strafbaren Handlung
Gefängnis
von
1 Jahr und mehr
Gefängnis von 6 bis unter 12 Monaten
Gefängnis unter 6 Monaten
Summe
Bemerkungen
I. Gruppe. Verbrechen und Vergehen gegen Staat und öffentliche Ordnung (Hochverrat, Landesverrat, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Verbrechen und Vergehen wider die öffentliche Ordnung usw.).
1
6
7
II. Gruppe. Verbrechen und Vergehen gegen die Person (wider die Sittlichkeit, wider das Leben, Körperverletzung, wider die persönliche Freiheit, z. B. Menschenraub, Sklavenhandel usw.).
1
39
9
49
III. Gruppe. Verbrechen und Vergehen gegen das Vermögen (Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung, Betrug, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen, wie Brandstiftung usw.).
4
17
36
11
68
IV. Gruppe. Andere Vergehen und Übertretungen .
—
—
—
14
83
—
97
Polizeiliche Strafverfügungen . .
—
—
—
—
285
—
265
Summe . . .
—
5
17
90
394
—
506