L. Allgemeines.
Die Grenze nach dem englischen Goldküstengebiet ist, soweit nicht natürliche Grenzen vorhanden sind, nunmehr durch Grenzsteine vermarkt. Mit Ausnahme des streitigen Gebiets am Aka zwischen 6" 1(L und 60Z(L nördlicher Breite ist damit die Regulierung der Westgrenze des Schutzgebiets beendigt.
Der früher noch streitige Grenzort Bagbe in der Landschaft Dogblala wurde als auf deutschen: Gebiet liegend festgestellt und daher in die Verwaltung des Schutzgebietes einbezogen.
Das Verhältnis zu den Eingeborenen war nach wie vor ein gutes. Der Landfrieden ist nicht gestört worden. Zwei Fälle von Unbotmäßigkeiten kamen in: Hinterland des Schutzgebietes im Losso- und Kabre-Gebiet vor. Im einen Falle handelte es sich um zwei kleine Landschaften, welche auf eigene Hand miteinander Krieg führten und sich nicht gütlich fügen wollten, im anderen Fall um Unterdrückung des zuweilen wieder auftretenden Sklavenhandels. In beiden Fällen konnte die lokale Verwaltungsbehörde ohne Schwierigkeiten die Ordnung wiederherstellen.
In allen Teilen des Schutzgebietes leisteten die Eingeborenen willig die von ihnen für öffentliche Zwecke (Wegebauten u. dgl.) verlangten Arbeiten.
Am 1. Juli 1904 wurde die Station Misahöhe zum Bezirksamt erhoben.
In Lome wurde eine Gesundheits-Kommission gebildet, deren Aufgabe es ist, alle zur Besserung der sanitären Verhältnisse in Lome zu ergreifenden Maßregeln zu beraten und den: Gouvernement geeignete Vorschläge zu machen.
Die Kommission setzt sich zusammen aus dem Bezirksamtmann von Lome als Vorsitzenden, dem obersten Baubeamten des Gouvernements, dem Regierungsarzt und zwei Privatleuten als Mitgliedern.
Nach Kündigung des Zollabkommens mit England wurde zur Deckung der Verzinsung und Tilgung des von: Reiche für den Bau der Eisenbahn Lome—Palime gewährten Vorschusses durch Verordnung vorn 29. Juli 1904 ein neuer Zolltarif mit erhöhten Zollsätzen festgesetzt, der am 1. August 1904 in Kraft getreten ist. Durch eine weitere Verordnung von: 4. November 1904 wurde der Einfuhrzoll auf Spirituosen mit Wirkung von: 1. Dezember 1904 ebenfalls erhöht.
Die Geschäfte des Bezirksgerichts haben weiter an Umfang zugenommen.
Grenzregulierung.
Verhältnis zu den Ein- geborcneu. Landfrieden.
Verwaltung.
Rechtspflege.